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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kapital
von: Luisa ()
Datum: 21.01.2025

Hallo,

worin besteht denn der Unterschied zwischen

a) Nutzungsgebundenem Kapital - Konto 25000 und
b) Vereinskapital - Konto 23000

Und habe ich diese beiden Posten bei einem "nicht bilanzierenden" Verein?

Vielen Dank!

Re: Kapital
von: pfeffer ()
Datum: 22.01.2025

a) Nutzungsgebundenes Kapital - Konto 25000
# Das sind zweckgebundene Rücklagen

b) Vereinskapital - Konto 23000
# Das sind Vermögenszuführungen nach § 62 Abs. 3 AO

Und habe ich diese beiden Posten bei einem "nicht bilanzierenden" Verein?
# Grundsätzlich ja, auch wenn die Posten dann nicht bilanziell dargestellt werden.

Re: Kapital
von: Luisa ()
Datum: 15.08.2025

Hallo Herr Pfeffer, vielen Dank noch für die Antwort.

also ist das Konto 23000 - Vereinskapital eher für die Spezialfälle gedacht.
Wann buche ich denn auf 25000 - Nutzungsgebundenes Kapital ?

Bei der Einstellung einer Rücklage, beispielsweise einer Betriebsmittelrücklage würde ich ja folgendes buchen

1000 € 77790 Einstellung in geb. Rücklage an 2090 Betriebsmittelrücklage.

Da wird das Konto 23000 ja gar nicht angesprochen.

Liebe Grüße Luisa

Re: Kapital
von: pfeffer ()
Datum: 15.08.2025

also ist das Konto 23000 - Vereinskapital eher für die Spezialfälle gedacht.

# Ja, eben die genannten Vermögenszuführungen nach § 62 Abs. 3 AO.

Wann buche ich denn auf 25000 - Nutzungsgebundenes Kapital ?

# Das ist das Anlagevermögen, das zweckgebunden verwendet wird.

Da wird das Konto 23000 ja gar nicht angesprochen.

# Ja. Betriebsmittelrücklagen und Vermögenszuführungen sind etwas ganz unterschiedliches.
Das ist kein Konto für Rücklagen allgemein, sondern für die genannten Spezialfälle.

Re: Kapital
von: Luisa ()
Datum: 17.08.2025

Mit welchem Wert wird denn das nutzungsgebundene Anlagevermögen dort eingebucht. AHK oder Buchwert?

Und: gibt es eine Art Definition von Nutzungsgebunden?
Alles Anlagevermögen oder nur Ideeller, Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb?

Re: Kapital
von: pfeffer ()
Datum: 18.08.2025

Nutzungsgebunden heißt ausschließlich oder überwiegend im ideellen Bereich oder Zweckbetrieb verwendet. Es geht hier um den gesonderten Ausweis des zeitnah verwendeten Anlagevermögens in der Bilanz. Es wird deswegen nicht direkt bei der Anschaffung gegen das Konto 2500 0 gebucht. Gebucht wird immer zu Anschaffungskosten; es geht ja um die Mittelverwendung.

Re: Kapital
von: Luisa ()
Datum: 18.08.2025

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es wird deswegen nicht direkt bei der Anschaffung gegen das Konto 2500 0 gebucht.

Wie genau meinen Sie das: "nicht direkt"?

Re: Kapital
von: pfeffer ()
Datum: 18.08.2025

Vielleicht frage ich mal anders: Warum wollen Sie auf das Konto 2500 0 buchen?
Die Anschaffung von Anlagegütern wird nicht gegen dieses Konto gebucht, sondern gegen entsprechende Konten in der Kontenklasse 0 (Anlagevermögenskonten).

Re: Kapital
von: Luisa ()
Datum: 18.08.2025

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Vielleicht frage ich mal anders: Warum wollen Sie
> auf das Konto 2500 0 buchen?
> Die Anschaffung von Anlagegütern wird nicht gegen
> dieses Konto gebucht, sondern gegen entsprechende
> Konten in der Kontenklasse 0
> (Anlagevermögenskonten).


Das Anlagekonten bebucht werden mir klar. Beispielsweise:
1. 06900 Einrichtung Vereinsheim an 18000 Bank
2. 62200 Abschreibung an 06900 Einrichtung Vereinsheim

Nun habe ich es aber so verstanden, das aber zusätzlich, für die Mittelverwendungsrechnung bzw. Vermögensübersicht noch zusätzlich
3. 77850 Erhöhung d. nutzungsgebundenes Kapital an 23000 Nutzungsgebundenes Kapital gebucht werden muss.

Re: Kapital
von: Luisa ()
Datum: 18.08.2025

Und um die Frage eigentlich zu beantworten.

Ich habe das Problem das meine Vorgänger außerhalb der "normalen" Einnahmen-Überschussrechnung nie andere Vorgänge erfasst haben. Sprich, keine Rücklagen, keine Vermögensaufstellung.
Also wirklich nur Einnahmen - Ausgaben (zumindest wurde nach Spähren getrennt).

Da 2024 groß investiert wurde und der Verein nun auch buchhalterisch alles richtig machen möchte soll ich das alles buchen.

Re: Kapital
von: pfeffer ()
Datum: 18.08.2025

Nun habe ich es aber so verstanden, das aber zusätzlich, für die Mittelverwendungsrechnung bzw. Vermögensübersicht noch zusätzlich 3. 77850 Erhöhung d. nutzungsgebundenes Kapital an 23000 Nutzungsgebundenes Kapital gebucht werden muss.

# Ein Muss gibt es hier nicht. Bei EÜR würde ich nicht die komplizierte DATEV-Variante des Mittelverwendungsnachweises wählen, sondern das außerhalb der Kontierung darstellen.
Die Frage ist ja zunächst ohnehin, welches Anlagevermögen nicht (!) zweckgebunden genutzt wird. Grundsätzlich genügt es, das getrennt darzustellen und mit den freien Rücklagen abzugleichen.

Re: Kapital
von: Luisa ()
Datum: 18.08.2025

Das wäre ja dann das Anlagevermögen in der Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb-Spähre?

# Ja, gibt es denn solches?

Wenn ich mich trotzdem für die "komplizierte DATEV-Variante" entscheiden würde, wohin verbuche ich das dann? Mit den Rücklagen abzugleichen wird ja ohnehin schwer. Es wurden ja bisher nie welche gebildet.

# Ja, aber genau darum geht es ja. Wenn keine Rücklagen gebildet wurden, gibt es auch keine!



Edited 1 time(s). Last edit at 18.08.2025 by pfeffer.

Re: Kapital
von: Luisa ()
Datum: 19.08.2025

Ja, es gibt Anlagegüter im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Re: Kapital
von: pfeffer ()
Datum: 19.08.2025

Die sollten dann separat in der Vermögensaufstellung aufgeführt werden. Hier muss nachgewiesen werden können, dass sie aus nicht zeitnah zu verwendenden Mitteln finanziert sind. Wenn bisher keine Rücklagen oder Vermögenzuführungen ausgewiesen wurden, ist das problematisch.

Re: Kapital
von: Luisa ()
Datum: 22.08.2025

Unter welcher Position im Passiva würden Sie die Wirtschaftsgüter des AV darstellen? Nutzungsgebundenes Kapital, sowie Vereinskapital ist es ja nicht.



Edited 1 time(s). Last edit at 22.08.2025 by pfeffer.

Re: Kapital
von: pfeffer ()
Datum: 22.08.2025

Die werden nur im Anlagevermögen (aber nur natürlich als Aktiva) gebucht. Es müssen entsprechend hohe Posten bei den freien Rücklagen bzw. Vermögenszuführungen (Vereinskapital) vorhanden sein.