Re: Kapital
von: pfeffer ()
Datum: 18.08.2025
Nun habe ich es aber so verstanden, das aber zusätzlich, für die Mittelverwendungsrechnung bzw. Vermögensübersicht noch zusätzlich 3. 77850 Erhöhung d. nutzungsgebundenes Kapital an 23000 Nutzungsgebundenes Kapital gebucht werden muss.
# Ein Muss gibt es hier nicht. Bei EÜR würde ich nicht die komplizierte DATEV-Variante des Mittelverwendungsnachweises wählen, sondern das außerhalb der Kontierung darstellen.
Die Frage ist ja zunächst ohnehin, welches Anlagevermögen nicht (!) zweckgebunden genutzt wird. Grundsätzlich genügt es, das getrennt darzustellen und mit den freien Rücklagen abzugleichen.