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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
150 jähriges GründungsfestFeuerwehr- Mitgliederverpfllegung
von: Sven ()
Datum: 24.01.2025

Hallo,

Wir sind ein feuerwehrverein mit ca. 40 Mitgliedern wir hatten dies Jahr unser 150 Jähriges gründungsfest.
Da gab es viel zutun und alle Mitglieder haben mitgeholfen. Natürlich gab es da immer was zu Essen und zu trinken was der verein gezahlt hat. So auch während des Gründungsfestes gab es für die Helfer auch essen und Getränke die nicht bezahlt werden mussten.

Das Gründungsfest wird ja teil ideell, zweckgebunden und Wirtschaftlich eingestuft.

zb die Einnahmen von Gästen aus Essen und Getränken und auch Ausgaben sind ja wirtschaftliche einnahmen.

Wie verbuche ich nun die Verpflegung für die Helfer und auf welches Konto?

In welchen Bereich wird es verbucht?

Gruß Sven

Re: 150 jähriges GründungsfestFeuerwehr- Mitgliederverpfllegung
von: pfeffer ()
Datum: 24.01.2025

Ein spezielles Konto gibt es dafür in den üblichen Kontenrahmen nicht. Als Annehmlichkeiten bei Arbeitseinsätzen fällt das in den Bereich der Aushilfslöhne (Sachlohn). Theoretisch könnte ein Aufteilung auf die steuerlichen Bereiche erforderlich sein, praktisch wohl nicht.