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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buchung Verbandstagung
von: BigSailor ()
Datum: 28.01.2025

Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Theaterverein der nicht steuerpflichtig ist.

Wir tragen für unseren Verband regelmäßig die Verbandstagung mit ca. 150 Teilnehmern aus.
Dazu mieten wir externe Räume an, bieten Essen an (ist in der Teilnehmergebühr enthalten) und verkaufen Getränke. Für die Veranstaltung bekommen wir Geld von anderen Vereinen, Geld vom Verband und Geld von unseren eigenen Mitgliedern.

Mein Problem sind nun die Buchungen:

Muss ich nun die gesamte Veranstaltung (alle Einnahmen und Ausgaben) im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb buchen? Lege ich dazu am Besten einen eigenen Kontenrahmen an oder kann ich den vorhandenen Kontenrahmen (Gesellige Veranstaltungen), auf den ich meine Flohmarkt Ein-/Ausgaben buche, nutzen?

Oder splitte ich die Ein-/Ausgaben in
- Ideeller Bereich
-Verbandseinnahmen
- Mitgliederzuwendungen
- Zuwendung von anderen Vereinen

- steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Ausgaben für Essen
- Getränke Einkauf, Verkauf
- Raummiete

Danke schon mal für die Antworten
Gunter

Re: Buchung Verbandstagung
von: pfeffer ()
Datum: 28.01.2025

Wenn die Mitglieder für die Teilnahme an der Verbandstagung zahlen, sind das wirtschaftliche Einnahmen, keine Mitgliedsbeiträge. Etwas anderes gilt nur, wenn die Satzung dafür z.B. Umlagen vorsieht. Dann wären das Sonderbeiträge.
Bei Gemeinnützigkeit kann die Tagung kann je nach Inhalt in den Zweckbetrieb fallen. Sonst in den steuerpflichtigen Bereich.

Re: Buchung Verbandstagung
von: BigSailor ()
Datum: 28.01.2025

Danke für die Antwort.

Laut Satzung fördern wir Kultur und Heimatpflege. Somit könnte man das ganze vielleicht unter Zweckbetrieb buchen.

Wie ist das mit Jugendcamps? Auch hier werden Gelder von den Mitgliedern eingesammelt und es gibt Förderungen vom Verband. Fällt das dann unter Lehr- und Jugendarbeit (2804 SKS49)?

Re: Buchung Verbandstagung
von: pfeffer ()
Datum: 28.01.2025

Laut Satzung fördern wir Kultur und Heimatpflege. Somit könnte man das ganze vielleicht unter Zweckbetrieb buchen.

# Was sind denn die Inhalte der Verbandstagung?

Wie ist das mit Jugendcamps? Auch hier werden Gelder von den Mitgliedern eingesammelt und es gibt Förderungen vom Verband. Fällt das dann unter Lehr- und Jugendarbeit (2804 SKS49)?

# Jugendcamps können Zweckbetrieb sein. Die Verbandsförderung fällt i.d.R. in den ideellen Bereich.

Re: Buchung Verbandstagung
von: BigSailor ()
Datum: 28.01.2025

pfeffer schrieb:
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> # Was sind denn die Inhalte der Verbandstagung?

Hier geht es um die Entwicklung der Theaterbühnen, oder wie man an Fördermittel kommt, oder Umgang mit z.B. Pyrotechnik

Re: Buchung Verbandstagung
von: pfeffer ()
Datum: 28.01.2025

Dann ist das sicher eine Zweckbetriebsveranstaltung.