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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuerpflicht
von: Jessi55 ()
Datum: 29.01.2025

Hallo!

Unser Verein hat im ltz Jahr, aufgrund der Vergrößerung unserer Reitschule, deutlichen Einnahmenzuwachs im Zweckbetrieb gehabt.

Zuvor waren unsere Vereinseinnahmen nur gering und der Gesamtumsatz hat 15.500€ nie überschritten. Das war 2024 anders:

Gesamtumsatz 45.500€
Davon

Umsatz Zweckbetrieb: fast 30.000€ (davon 6000€ Lehrgangs- oder Jugendfreizeitgebühren und 23.000€ Spartenbeitrag für Einzel- bzw. Gruppen-Reitunterricht.)

Umsatz Wirt. GB: fast 9.000€

Nun meine Fragen:

Welchen Steuerabgaben unterliegen wir nun?

Irgendwo habe ich gelesen, dass Gruppen-Sportunterricht Umsatzsteuerbefreit ist. Bedeutet das, dass man die Einnahmen daraus vom Gesamtumsatz abziehen kann (und dann ggf doch nicht USt-Pflichtig wird) oder dass wir auf Grund des Gesamtumsatzes USt.-Pflichtig sind, aber auf diese Einnahmen dann keine USt. abführen müssen?

Welche Einnahmen fallen noch unter die USt.-Befreiung? Irgendwo habe ich etwas von Jugendfreizeiten gelesen?!?

Wir veranstalten z.B. auch Jugendcamps für Mitglieder wo geritten, gezeltet und gebastelt wird (inkl. Verpflegung).

Oder Reitabzeichenlehrgänge (mehrtägiger Theori- und Praxisunterricht mit abschließender Prüfung)

Oder praktische/theoretische Lehrgänge durch besondere Trainer/Dozenten von Außerhalb (z.T. "wie Reitunterricht"),


wo jeder Teilnehmer eine Teilnahmegebühr zahlt.

Vermutlich benötigen wir jetzt einen Steuerberater, da unser Wissen nun an Grenzen stößt... Aber es ist schwer, jemanden mit Vereins-Knowhow zu finden...oder ist das nicht nötig?


Vielen Dank für die Hilfe hier!!

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2025

Die Teilnahmegebühren für sportliche Veranstaltungen sind nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Da gilt für Kurse, Training und Wettkampf.

Jugendfreizeiten könnten nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei sein. Auch hier können aber sportliche Veranstaltungen vorliegen, wenn das Reiten im Vordergrund steht (wie eine Art Trainingslager).

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: Jessi55 ()
Datum: 29.01.2025

Hallo Herr Pfeffer!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!!

Was ich noch nicht weiß, ist, ob wir nun für 2025 USt.-Pflichtig sind oder nicht?
Werden die Einnahmen aus USt.-befreiten Veranstaltungen von den Gesamteinnahmen zur Ermittlung der USt.-Pflicht abgezogen oder sind wir mit den 45.500€ pauschal USt.-Pflichtig und müssen nur auf die USt.-befreiten Veranstaltungen keine USt abführen, auf alles andere aber schon?

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2025

Werden die Einnahmen aus USt.-befreiten Veranstaltungen von den Gesamteinnahmen zur Ermittlung der USt.-Pflicht abgezogen?

# Genau. Der Verein bleibt also weiter umsatzsteuerfrei, wenn er dann unter 22.000 € lag (ab 1.01.25: 25.000 €).

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: Jessi55 ()
Datum: 31.01.2025

Ganz herzlichen Dank für die Antwort!!