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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fallen kurzfristige/einmalige "Arbeitseinsätze" unter die Ehrenamtspauschale?
von: Peter der II. ()
Datum: 30.01.2025

Für unseren gemeinnützigen Verein (e.V.) hatten einmalig (!!!) Personen einen "Arbeitseinsatz".
Bspw. etwas nähen, streichen, etwas aufbauen usw.
Die Leute handelten rein "privat" in Ihrer Freizeit: diese sind nicht bspw. bei einer Firma beschäftigt oder sind nicht selbstständig tätig.
Vertraglich wurde nichts geregelt.

Bei der Vergütung in gemeinnützigen Vereinen (von internen, aber v.a. auch externen Personen) muss man ja etwas aufpassen...


a. Wir haben gedacht an bspw. je € 50,00 Gutschein pro Person.
b. Außerdem Geschenkkorb/Flasche Wein/Blumenstrauß ca. € 25 pro Person


Nun meine Frage: Bis zu welcher Höhe fällt das unter "Annehmlichkeiten"?
Muss es möglicherweise als Ehrenamtspauschale deklariert werden, auch wenn Sachwerte verschenkt werden statt Geld auszuzahlen?
Oder muss man zwischen a und b aufteilen?
Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Re: Fallen kurzfristige/einmalige "Arbeitseinsätze" unter die Ehrenamtspauschale?
von: pfeffer ()
Datum: 30.01.2025

a. Wir haben gedacht an bspw. je € 50,00 Gutschein pro Person.
b. Außerdem Geschenkkorb/Flasche Wein/Blumenstrauß ca. € 25 pro Person
Nun meine Frage: Bis zu welcher Höhe fällt das unter "Annehmlichkeiten"?

# In der Summe würde das die übliche Annehmlichkeitengrenze von max. 60 € überschreiten.

Muss es möglicherweise als Ehrenamtspauschale deklariert werden, auch wenn Sachwerte verschenkt werden statt Geld auszuzahlen?

# Ja, auch Sachlohn ist möglich. Dann wäre die Höhe kein Problem.

Oder muss man zwischen a und b aufteilen?

# Nein, wenn beides zum gleichen Anlass gegeben wurde.

Re: Fallen kurzfristige/einmalige "Arbeitseinsätze" unter die Ehrenamtspauschale?
von: Peter der II. ()
Datum: 30.01.2025

Ok, aber sagen wir die Personen würden lediglich geringe Werte/Annehmlichkeiten bekommen. Also Bereich ca. 25€ pro Person.

Dürfen denn Annehmlichkeiten nicht nur Personen bekommen, die auch Mitglied des Vereins sind?

Bei den genannten Personen handelt es sich nämlich ausschließlich um Externe bspw. Verwandte/Bekannte usw.



Edited 1 time(s). Last edit at 30.01.2025 by pfeffer.

Re: Fallen kurzfristige/einmalige "Arbeitseinsätze" unter die Ehrenamtspauschale?
von: pfeffer ()
Datum: 30.01.2025

Dürfen denn Annehmlichkeiten nicht nur Personen bekommen, die auch Mitglied des Vereins sind?

# Bei Annehmlichkeiten im Rahmen von Arbeitseinsätzen muss das sicher nicht auf Mitglieder begrenzt werden.