Fallen kurzfristige/einmalige "Arbeitseinsätze" unter die Ehrenamtspauschale?
von: Peter der II. ()
Datum: 30.01.2025
Für unseren gemeinnützigen Verein (e.V.) hatten einmalig (!!!) Personen einen "Arbeitseinsatz".
Bspw. etwas nähen, streichen, etwas aufbauen usw.
Die Leute handelten rein "privat" in Ihrer Freizeit: diese sind nicht bspw. bei einer Firma beschäftigt oder sind nicht selbstständig tätig.
Vertraglich wurde nichts geregelt.
Bei der Vergütung in gemeinnützigen Vereinen (von internen, aber v.a. auch externen Personen) muss man ja etwas aufpassen...
a. Wir haben gedacht an bspw. je € 50,00 Gutschein pro Person.
b. Außerdem Geschenkkorb/Flasche Wein/Blumenstrauß ca. € 25 pro Person
Nun meine Frage: Bis zu welcher Höhe fällt das unter "Annehmlichkeiten"?
Muss es möglicherweise als Ehrenamtspauschale deklariert werden, auch wenn Sachwerte verschenkt werden statt Geld auszuzahlen?
Oder muss man zwischen a und b aufteilen?
Gibt es sonst noch etwas zu beachten?