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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Reisekosten / Wettbewerbskosten
von: jjj ()
Datum: 03.02.2025

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu unserem gemeinnützigen Verein. Wir sammeln Sponsorengelder, um Projekte (verschiedene technische Geräte) zu finanzieren und nehmen mit diesen an diversen Wettbewerben teil.

Nun ist meine Frage, ob ich alle Kosten, die nicht Materialkosten bzw Entwicklungskosten (das eigentliche Projekt) sind, immer noch als Vorsteuer geltend machen darf. Solche Kosten wären z.B. Anreisekosten für Mietwagen, Hotels oder auch Teilnahmegebühren.

LG

Re: Reisekosten / Wettbewerbskosten
von: pfeffer ()
Datum: 03.02.2025

Was erhalten denn die Sponsoren für Gegenleistungen?
Grundsätzlich kann nur aus den Kosten die Vorsteuer gezogen werden, mit denen die steuerpflichtigen Umsätze generiert werden. Darunter fällt regelmäßig nicht der gesamte Sportbetrieb.

Re: Reisekosten / Wettbewerbskosten
von: jjj ()
Datum: 03.02.2025

Auf der Sponsoringrechnung wird klar vermerkt, für welches der Projekte das Geld überwiesen wird (ein Sponsoring ist immer nur einem Projekt zuzuordnen). Somit kann ich schonmal die Kosten für den Bau des Projektes zuordnen. Dies hat mir ein Herr vom Finanzamt auch bereits mal bestätigt gehabt.

Nun ist eben nur noch die Frage, ob man die Reise- und Wettbewerbskosten auch noch dort zuordnen kann, oder ob man dies dann noch zusätzlich in den Sponsoringvertrag schreiben müsste, also dass ein Projekt z.B. nicht nur den Bau des Gerätes, sondern auch die Teilnahme damit an einem Wettbewerb umfasst.

Re: Reisekosten / Wettbewerbskosten
von: pfeffer ()
Datum: 03.02.2025

Ja, aber welche Leistungen bekommt der Sponsor?

Re: Reisekosten / Wettbewerbskosten
von: jjj ()
Datum: 04.02.2025

Der Sponsor bekommt manchmal technische Daten bzw. Auswertungen der Geräte. Immer bekommt er diverse Marketingleistungen, also Promotion in unseren internen Kanälen, Werbetätigkeit mit uns als Verein bzw auf unseren externen Kanälen sowie auch die Sichtbarkeit auf den Wettbewerben durch Plakate, Logos auf den Geräten etc

Re: Reisekosten / Wettbewerbskosten
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2025

... also dass ein Projekt z.B. nicht nur den Bau des Gerätes, sondern auch die Teilnahme damit an einem Wettbewerb umfasst.

# Die Kosten der sportlichen Veranstaltungen sind sicher nicht Kosten des Sponsorings. Hier ist ein Betriebausgaben- und Vorsteuerabzug nicht möglich.
Bei den Sportgeräten wird das auch nur anteilig der Fall sein, weil sie ja nicht ausschließlich zu Werbezwecken verwendet werden.

Es muss also für alle Kosten geklärt werden, inwieweit sie unmittelbar oder mittelbar Kosten des Sponsorings sind.

Re: Reisekosten / Wettbewerbskosten
von: jjj ()
Datum: 04.02.2025

Danke für die Antworten.

Unsere Geräte sind eher Maschinen, wenn man es so bezeichnen will, also technische Geräte und sie werden bei naturwissenschaftlichen Wettbewerben eingesetzt. Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied in der Gesamtthematik macht.

Ich habe nur neulich mit dem Finanzamt telefoniert und genau das hier geschildert, also dass auf dem Sponsoringvertrag steht, dass das Geld für den Bau eines Gerätes ist und wir eben innerhalb einer gewissen Periode dieses Gerät bauen. Da meinte der Mitarbeiter, dass dies reicht, um die Kosten den Einnahmen zuzuordnen und somit die Steuer zu verrechnen.

Re: Reisekosten / Wettbewerbskosten
von: pfeffer ()
Datum: 05.02.2025

Aber das Gerät bleibt ja im Eigentum des Vereins?!
Kann es sein, dass das FA nicht ganz verstanden hat, wie die Geräte verwendet werden?