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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mittelverwendung und Rücklagenbildung - Versäumnis
von: Ninja2907 ()
Datum: 14.03.2025

Hallo Zusammen,

unser Verein existiert seit nunmehr knapp 50 Jahren und ich muss gestehen, dass meine Vorgänge noch nie Nachweise über die zeitnahe Mittelverwendung angefertigt haben bzw. eventuelle Rücklagen gebildet haben. Glücklicherweise wurde es durch unser Finanzamt in den vergangenen Prüfungen der Gemeinnützigkeit auch nie angefordert. Wir hatten schon einiges an liquiden Mitteln über die Jahre angehäuft, die aber nun 2024 eigentlich vollständig für ein größeres Investionsprojekt ausgegeben worden sind.

Daher meine Frage wie ich eigentlich starte, wenn sowas in der Vergangenheit nicht angefertigt wurde. Zum 31.12.24 überstiegen die Fremdverbindlichkeiten die liquiden Mittel.

Es wurde ein beträchtlicher Jahresüberschuss (knapp 100 t EUR) erzielt, aber nur weil sämtliche Zuschüsse für das Investitionsprojekt von den einzelnen Behörden geflossen sind.

Was muss ich nun bei dem Nachweis über die zeitnahe Mittelverwendung beachten bzw. wie starte ich überhaupt? Bin dezent überfragt und auch hier über die Suche nicht recht schlau geworden.

Viele Grüße
Nina

Re: Mittelverwendung und Rücklagenbildung - Versäumnis
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2025

Zum 31.12.24 überstiegen die Fremdverbindlichkeiten die liquiden Mittel.

# Dann dürften ja keine Rücklagen vorhanden sein.

Ich würde zunächst prüfen, ob überhaupt nicht zeitnah verwendete Mittel vorhanden sind.

Re: Mittelverwendung und Rücklagenbildung - Versäumnis
von: Ninja2907 ()
Datum: 14.03.2025

Aber wie mache ich das und in welchem Jahr starte ich? Ich kann ja nicht rückwirkend alle 50 Jahre durchsehen, um die zeitnahe Mittelverwendung zu überprüfen. Oder stehe ich auf dem Schlauch?

Re: Mittelverwendung und Rücklagenbildung - Versäumnis
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2025

Sie müssen ja nur die aktuellen Vermögenbestände betrachten.

Re: Mittelverwendung und Rücklagenbildung - Versäumnis
von: Ninja2907 ()
Datum: 14.03.2025

Also analag Ihrem Skript oder einem ähnlichen Exemplar der Mittelverwendungsrechnung, die ich im Internet gefunden habe, bilde ich eine Summe der Vermögenswerte wie Bank- und Kassenbestände und Anlagevermögen (mehr haben wir nicht) und ziehe davon die Verbindlichkeiten, Rücklagen, Mittelzuflüsse aus 2023 und 2024 etc. ab und schaue, ob ich ein positives oder negatives Ergebnis habe?

In unserem Fall ist das Ergebnis negativ - ergo kein Problem. Oder verstehe ich das falsch?

Viele Grüße
Nina

Re: Mittelverwendung und Rücklagenbildung - Versäumnis
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2025

Ja, ganz richtig.

Re: Mittelverwendung und Rücklagenbildung - Versäumnis
von: Luisa ()
Datum: 15.08.2025

Hallo,

ich habe einen sehr ähnlichen Fall.
Ich befürchte aber, dass bei meiner Rechnung ein positives Ergebnis zustande kommt.

Aktiva (Anlagevermögen + Umlaufvermögen) abzüglich Passiva (hier steht nur das 2024 aufgenommene Darlehen)

Wie wäre nun weiter vorzugehen?

Liebe Grüße und bereits jetzt vielen Dank

Luisa

Re: Mittelverwendung und Rücklagenbildung - Versäumnis
von: pfeffer ()
Datum: 15.08.2025

Das lässt sich in der Kürze nicht erklären. Die Mittelverwendung ist ein im Einzelfall recht komplexes Thema. Es kommt ja nicht nur auf die Unterscheidung der Vermögensposten an, sondern auch darauf, ob sie zweckgebunden verwendet werden.

Mittelverwendung und Rücklagenbildung
von: Ninja2907 ()
Datum: 10.03.2026

Hallo! Ich muss diesen Beitrag von vor einem Jahr noch einmal aufgreifen.

In Vorbereitung auf unsere JHV hat ein Mitglied zur TOP noch einen Wunsch vorgebracht und zwar wie wir als Verein uns in Zukunft auf anstehende Sanierungskosten vorbereiten wollen bzw. wie wir die Bildung von Rücklagen angehen wollen. Ich möchte hier keine falsche Auskunft geben und mir daher nochmal eine Meinung einholen.

Durch ein teures Investitionsprojekt bei uns im Verein sind derzeit keine Rücklagen vorhanden, unsere Fremdverbindlichkeiten übersteigen unser derzeitiges Barvermögen. Ich denke, dass dies bei großen Projekten in Vereinen nicht unüblich ist.

Mein Ergebnis über alle Bereiche liegt normalerweise immer leicht positiv so bei 1.000,00 € bis 3.000,00 €. In diesem Jahr waren es ausnahmsweise mal -4.000,00 €, weil die Gemeinde vergessen hat, Zuschüsse auszubezahlen. In meinem Ergebnis sind jedoch alleine schon Abschreibungen in Höhe von ingesamt 25.000,00 € (aufgeteilt in Zweckbetrieb und wiGB) enthalten.

Gehe ich also recht in der Annahme, dass mein Cashflow ja positiv ist und sich zukünftig die Rücklagen "von alleine" wieder über die nicht zahlungswirksamen Abschreibungen ansammeln? Im Moment können wohl keine Instandhaltungsrücklagen gebildet werden, da das Geld ja vorweg zur Tilgung der Schulden verwendet wird, aber für die Zukunft sollte das doch der Fall sein, oder?

Wäre meine Argumentation mit den nicht zahlungswirksamen Abschreibung daher richtig?

Viele Grüße
Nina

Mittelverwendung und Rücklagenbildung
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2026

Gehe ich also recht in der Annahme, dass mein Cashflow ja positiv ist und sich zukünftig die Rücklagen "von alleine" wieder über die nicht zahlungswirksamen Abschreibungen ansammeln?

> Ist das jetzt ein Frage zur Rücklagenbildung?
Bei gemeinnützigkeitsrechtliche Rücklagen geht es ja darum, sie als nicht zeitnah zu verwendend auszuweisen. Wie sich die Mittel ansammeln ist eine andere Frage.
Sie können natürlich nur vorhandene Mittel in Rücklagen einstellen.

Mittelverwendung und Rücklagenbildung
von: Ninja2907 ()
Datum: 10.03.2026

Vielleicht hatte ich es etwas blöd formuliert.

Ich denke, ich kann derzeit keine Rücklage bilden, da die Verbindlichkeiten ja das aktuelle Vermögen übersteigen. Aber sobald die Schulden weniger werden, entsteht durch die nicht zahlungswirksame Abschreibung ja ein Vermögen, das sich in die Rücklage einstellen lässt, oder?

Ich möchte es nur richtig erklären, da ja in der JHV die EÜR präsentiert wird und dort für die Mitglieder lediglich der leicht positive Überschuss oder - wie in diesem Jahr - der negative Betrag ersichtlich ist. Da fragt sich vielleicht jemand, der die Marterie nicht kennt, wie man mit 3.000 EUR Überschuss zukünftige Investitionen oder Sanierungen bestreiten will.

Und hier wäre meiner Meinung nach die richtige Antwort darauf, dass die Abschreibung zwar das Ergebnis mindert, aber nicht unser Bankkonto und somit das Geld auf dem Konto verbleibt und in eine eventuelle Rücklage eingestellt werden könnte. In die Rücklage kann ja nicht nur der Jahresüberschuss eingestellt werden sondern auch die nicht zahlungswirksame Abschreibung, oder?

Mittelverwendung und Rücklagenbildung
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2026

Ich denke, ich kann derzeit keine Rücklage bilden, da die Verbindlichkeiten ja das aktuelle Vermögen übersteigen.

# Das stimmt so nicht. Bei gemeinnützigkeitsrechtlichen Rücklagen geht es um die zeitnahe Mittelverwendung. Das hat mit dem Selbstfinanzierungsgrad einer Organisation nichts zu tun. Es geht nicht um Verbindlichkeiten, sondern um die Liquidität.

Aber sobald die Schulden weniger werden, entsteht durch die nicht zahlungswirksame Abschreibung ja ein Vermögen, das sich in die Rücklage einstellen lässt, oder?

# Ja, Grundlage für die Berechnung der Rücklagen ist der Liquiditätszufluss, als wenn sie wollen der "cash flow".

In die Rücklage kann ja nicht nur der Jahresüberschuss eingestellt werden sondern auch die nicht zahlungswirksame Abschreibung, oder?

# Hier kommt es auf die Herkunft der Mittel an und die Art der Rücklage. Zweckgebundene Rücklagen z.B. können Sie aus allen vorhandenen Mitteln bilden.