Re: Kurse im Verein
von: pfeffer ()
Datum: 17.05.2025
Ich habe einen Schwimmverein, der Mitgliedsbeiträge erhält - für mich ideeler Bereich oder?
# Ja. Mitgliedsbeiträge sind nichtwirtschaftliche Einnahmen (ideeller Bereich), weil sie unabhängig von bestimmten Leistungen des Vereins bezahlt werden.
Dann bekommt er nur Einkünfte aus Schwimmkursen, die Teilnehmer sind keine Mitglieder oder ideeler Bereich?
# Sind die Kurse entgeltlich? Dann ist es Zweckbetrieb.
Ein Zweckbetrieb (= steuerbegünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) setzt wirtschaftliche Einnahmen, also Entgelte voraus.
Die Trainer bekommen am Jahresende eine Aufwandsentschädigung aus dem Schwimmverein - ideeler Bereich?
Dann erhalten die Trainer eine Entschädigung für die Durchführung der Kurse - auch ideeler Bereich?
# Die Kosten werden entsprechend der Verwendung zugeordnet. Die Frage ist also: Werden die Trainer bei entgeltlichen Veranstaltungen eingesetzt?
Dann hat er Einnahmen aus der Vermietung des Vereinshauses.
# Die kurzfristige Vermietung ist eine steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, weil der Zweckbezug fehlt
Die Kosten wie Strom, Gas und Wasser für das Vereinsheim auch Zweckbetrieb?
# Hier müsste aufgeteilt werden, wenn das Vereinsheim für verschiedene Zwecke eingesetzt wird (ideell = vereinseigene Nutzung; Vermietung = wirtschaftlich)