Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuerbefreiung §4 UStG
von: Verena ()
Datum: 22.05.2025

Hallo,

ich bin gerade über die Steuerbefreiung §4 UStG verwirrt. Ich dachte immer, Bildungsangebote seien von der Umsatzsteuer befreit, aber gilt das so pauschal?

Wir sind ein MINT-Verein und machen sehr viele Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche im Bereich Naturwissenschaft und Technik.

Satz 21 bezieht sich ja ausschließlich auf Schulen bzw. offiziell anerkannte Bildungseinrichtungen - was wir nicht sind.

Satz 22 a schließt Vorträge und Kurse etc von gemeinnützigen Vereinen ein, sofern die Einnahmen überwiegend die Kosten decken.
Was heißt hier überwiegend? Mind. 50% oder wird zB eher >75% erwartet?

Oder wäre Satz 22 b passender, da wir regelmäßig Teilnahmegebühren für die Veranstaltungen erheben?

Vielen Dank!

Oder wrüde

Re: Steuerbefreiung § 4 UStG
von: pfeffer ()
Datum: 22.05.2025

Überwiegend heißt mehr als zu Hälfte.
Die Sache ist aber ein wenig komplizierter, weil nach Nr. 22a nur Schul- und Hochschulunterricht und berufliche Aus- und Weiterbildung begünstigt ist (also z.B. keine freizeitbezogenen Kurse).
In Ihrem Fall sind sie begünstigt, wenn ein Bezug zum Schulunterricht besteht.
Nr. 22b betrifft insbesondere Sport.

Re: Steuerbefreiung § 4 UStG
von: Verena ()
Datum: 22.05.2025

Also wären zB Schul-AGs an Schulen oder Workshops für Schulklassen befreit, aber Kurse und Veranstaltungen für die allgemeine Öffentlichkeit nicht?

Re: Steuerbefreiung § 4 UStG
von: pfeffer ()
Datum: 22.05.2025

Veranstaltungen an der Schule sind nach § 4 Nr. 21 b bb) UStG befreit.

Andere Kurse, wenn sie an den Schulunterricht inhaltlich anknüpfen oder es sich um eine berufliche Aus- und Weiterbildung handelt.

Re: Steuerbefreiung § 4 UStG
von: Verena ()
Datum: 22.05.2025

Das kann ich nachvollziehen, die Entscheidung ob es an den Unterricht anknüpft müsste ich klären.

Wie immer bedanke ich mich für Ihre Einschätzung!