Steuerbefreiung §4 UStG
von: Verena ()
Datum: 22.05.2025
Hallo,
ich bin gerade über die Steuerbefreiung §4 UStG verwirrt. Ich dachte immer, Bildungsangebote seien von der Umsatzsteuer befreit, aber gilt das so pauschal?
Wir sind ein MINT-Verein und machen sehr viele Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche im Bereich Naturwissenschaft und Technik.
Satz 21 bezieht sich ja ausschließlich auf Schulen bzw. offiziell anerkannte Bildungseinrichtungen - was wir nicht sind.
Satz 22 a schließt Vorträge und Kurse etc von gemeinnützigen Vereinen ein, sofern die Einnahmen überwiegend die Kosten decken.
Was heißt hier überwiegend? Mind. 50% oder wird zB eher >75% erwartet?
Oder wäre Satz 22 b passender, da wir regelmäßig Teilnahmegebühren für die Veranstaltungen erheben?
Vielen Dank!
Oder wrüde