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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Dorfjubiläum
von: Bieringer ()
Datum: 28.05.2025

Hallo Herr Pfeffer

dieses Jahr wollen wir ein großes Dorffest feiern, 4 Tage lang, mit Festzelt, Festumzug, Musikband, Kabarettabend und Familiennachmittag mit Hüpfburg.
Unsere bisherige Tätigkeit beschränkte sich auf die Förderung des Brauchtums und der Dorfgemeinschaft (z. B. Seniorennachmittag, Fasching, Vermietung von Weihnachtsmarkthütte, Vermietung Festhalle an privat und dörfliche Vereine)

Nun steht das große Fest an, wir rechnen mit einem Umsatz von ca. 120.000 € incl. Spenden und zerbrechen uns den Kopf bezüglich der korrekten Buchhaltung:

Welchem Bereich sind folgende Ausgaben zuzuordnen:

1. Spenden zweckgeb. für das Fest
2. Ausgaben für Festzeltmiete- und ausstattung, Technik,
3. Einnahmen aus Verkauf von Speisen und Getränken
4. Ausgaben Miete Hüpfburg
5. Eintrittsgelder Konzert und Kabarett

Vorab herzlichen Dank für ihre Rückmeldung

Re: Dorfjubiläum
von: pfeffer ()
Datum: 28.05.2025

Die Einnahmen und Ausgaben dürften ausnahmslos in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen, weil es sich hier wohl nicht um Brauchtumspflege handelt.
Spenden dürfen hier nicht verwendet werden, d.h. eingesetzte Spendenmittel müssen wieder dem satzungsbezogenen Bereich zugeführt werden.

Bei dem Umsatz wird der Vereien auch umsatzsteuerpflichtig, wenn er es bisher nicht schon war. Allerdings nur mit dem Betrag, der 100.000 € übersteigt.