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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Hotelübernachtung
von: erika Knobling ()
Datum: 22.06.2025

Hallo Herr Pfeffer,

die Sportakrobaten in unserem Verein hatten einen Wettkampf in Leipzig.
Es gibt eine Hotelrechnung Übernachtung + Frühstück.
Ich habe es auf Reisekosten gebucht.
Muss ich das jeweils separat buchen und kann ich Vorsteuer ziehen?

Vielen Dank
Schöne Grüße
Erika Knobling

Re: Hotelübernachtung
von: pfeffer ()
Datum: 22.06.2025

Erzielt denn der Verein mit den Sportakrobaten wirtschaftliche Einnahmen und sind diese umsatzsteuerpflichtig?
Ohne Umsatzsteuer kein Vorsteuerabzug.

Re: Hotelübernachtung
von: erika Knobling ()
Datum: 23.06.2025

Vielen Dank Herr Pfeffer