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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erfassung/Kontierung von Spende zur Ausstattung mit Vermögen
von: WichtA ()
Datum: 30.06.2025

Liebes Forum,

angenommen, wir bekommen eine Spende gem. § 62 Abs. 3 Punkt 2 AO (zur Ausstattung mit Vermögen). Um den Überblick zu behalten, welche Spenden theoretisch unter die zeitnahe Mittelverwendung fallen und welche nicht, würden wir die Spende gerne auf das SKR-42-Konto „2500 Vereinskapital“ buchen.

Buchen wir jedoch Spendeneingang direkt auf die 2500, dann taucht diese Einnahme nicht in der EÜR mit aus – das ist sicher nicht so gut, weil dann auch das FA diese Einnahme nicht sieht.
Empfiehlt es sich da, die Einnahme zunächst auf das passende Spendenkonto (z.B. 4045) zu buchen und erst nach dem Jahresabschluss auf das Kapital-Konto zu buchen? Oder gibt es noch eine ganz andere Vorgehensweise, um da sauber Buch zu führen?

Vielen Dank und viele Grüße!

Re: Erfassung/Kontierung von Spende zur Ausstattung mit Vermögen
von: pfeffer ()
Datum: 30.06.2025

Das Konto 2500 wird nicht gegen das Spendenkonto gebucht, sondern gegen 77770 (Einstellungen in die sonstigen nicht zeitnah zu verwendenden Mittel/das Vereinskapital).
Man kann aber auch gegen ein Statistikkonto buchen.

Re: Erfassung/Kontierung von Spende zur Ausstattung mit Vermögen
von: WichtA ()
Datum: 30.06.2025

Das heißt, beim Erhalt der Spende buchen wir den Geldeingang direkt auf die 7777?

Re: Erfassung/Kontierung von Spende zur Ausstattung mit Vermögen
von: pfeffer ()
Datum: 30.06.2025

Nein. Die Buchungen lauten:
- bei Zahlung der Spende: Bank (1800 0) an Erträge aus Spenden (4040 0)
- bei Einstellung ins Vereinsvermögen (muss nicht zeitgleich sein): 7777 0 an Vereinskapital (2500 0 )