Erfassung/Kontierung von Spende zur Ausstattung mit Vermögen
von: WichtA ()
Datum: 30.06.2025
Liebes Forum,
angenommen, wir bekommen eine Spende gem. § 62 Abs. 3 Punkt 2 AO (zur Ausstattung mit Vermögen). Um den Überblick zu behalten, welche Spenden theoretisch unter die zeitnahe Mittelverwendung fallen und welche nicht, würden wir die Spende gerne auf das SKR-42-Konto „2500 Vereinskapital“ buchen.
Buchen wir jedoch Spendeneingang direkt auf die 2500, dann taucht diese Einnahme nicht in der EÜR mit aus – das ist sicher nicht so gut, weil dann auch das FA diese Einnahme nicht sieht.
Empfiehlt es sich da, die Einnahme zunächst auf das passende Spendenkonto (z.B. 4045) zu buchen und erst nach dem Jahresabschluss auf das Kapital-Konto zu buchen? Oder gibt es noch eine ganz andere Vorgehensweise, um da sauber Buch zu führen?
Vielen Dank und viele Grüße!