Re: Vergütung Vereinsmitglied
von: pfeffer ()
Datum: 01.07.2025
1. Wir übernehmen als gemeinnütziger Verein Führungen für die Touristinformation und stellen diesen das in Rechnung (ust.frei).
# Das ist - bei entsprechenden Satzungszwecken - ein Zweckbetrieb. Umsatzsteuerfrei wäre das aber nur im Rahmen der Kleinunternehmerregelung.
2. Ein Vereinsmitglied hat die Führung übernommen und lt. Vorstandsbeschluss erhält er die Hälfte der Vergütung ausgezahlt.
# Das Mitglied stellt eine Rechnung und das sind dann Kosten ("Fremdleistungen") des Zweckbetriebs.