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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sachspende oder "Sach"sponsoring?
von: Oliver456 ()
Datum: 04.07.2025

Unser gemeinnütziger Verein hält eine Veranstaltung ab und hierfür gibt es ein Programmheft, die jeder Zuschauer der Veranstaltung erhält.
Ein Unternehmen (Holzwarenhandel) überlässt uns Material kostenfrei.
Die kostenfreie Zurverfügungstellung des Materials "belohnen" wir durch den Abdruck des Firmenlogos im Programmheft.

Ich frage mich, welche Lösung im vorliegenden Fall möglich ist bzw. ob sogar mehrere möglich wären:


1.) Der ganze Sachverhalt wird buchhaltärisch gar nicht erfasst: Nicht die "Einnahme" (Material) und nicht der Abdruck (quasi die Gegenleistung ("Ausgabe")).
(Es lässt sich allerdings gar nicht genau sagen, wie viel nun der Logo-Abdruck kostenmäßig am Programmheft verursacht...)

2.) Man bucht nur den Gegenwert des Materials als Einnahme. Nur: Die Firma möchte natürlich das Ganze in ihrer Steuer/Buchhaltung geltend machen und benötigt einen Beleg. Muss man also eine Art Rechnung zusätzlich erstellen?

3.) Man bucht wie eine Sachspende: Materialaufwand an Verrechnungskonto; Verrechnungskonto an Sachspende (damit wäre dann das Verrechnungskonto wieder ausgeglichen)
Über den Gegenwert wird eine Sachspendenbescheinigung z. Zpkt. der Entnahme ausgestellt.

Die dritte Lösung hätte ich für am plausibelsten gehalten; aber diese Lösung würde schon dann gelten, wenn nur das Material kostenfrei zur Verfügung gestellt wird und für den Gegenwert eine Spendenbescheinigung erstellt wird; dann ist aber der Sachverhalt Abdruck im Programmheft noch nicht buchhaltärisch erfasst, das Unternehmen hätte ja dann zwei Vorteile (Spendenbescheinigung und Abdruck im Programmheft)

4.) Eigentlich handelt es sich ja um keine Spende, sondern eher Sponsoring, oder nicht?
Aber dann wären ja 2 und 3 nicht richtig eigentlich...
Aber wie wäre, wenn es tatsächlich Sponsoring wäre - der gesamte Sachverhalt zu erfassen?

Sponsoring wäre ja eigentlich eher, dass man das Logo abdruckt und dann eine Rechnung hierfür schreibt. Aber in diesem Fall fließ ja kein Geld...

Danke für Ihre Rückmeldung!

Re: Sachspende oder "Sach"sponsoring?
von: pfeffer ()
Datum: 04.07.2025

2.) Man bucht nur den Gegenwert des Materials als Einnahme. Nur: Die Firma möchte natürlich das Ganze in ihrer Steuer/Buchhaltung geltend machen und benötigt einen Beleg. Muss man also eine Art Rechnung zusätzlich erstellen?

# Das wäre die korrekte Vorgehensweise. Die "Sachspende" ist mit einer Gegenleistung verbunden (tauschähnlicher Umsatz). Ein Behandlung als Spende scheidet deswegen aus. Den Buchwert des Materials als Bemessungsgrundlage zu nehmen, wird nicht falsch sein. Der Wert der Anzeige ist ja schwer zu ermitteln und liegt weitgehend im Ermessen des Vereins.

Re: Sachspende oder "Sach"sponsoring?
von: Oliver456 ()
Datum: 05.07.2025

Ok, danke erst einmal!!!

Aber wie sieht es mit dem Nachweis/Beleg aus? Die Firma benötigt ja etwas für ihre Unterlagen...
Wer stellt das aus? wir als Verein oder die Firma selbst? Bzw. wie hat ein solches Schriftstück auszusehen? Gibt es Kriterien usw.?



Edited 1 time(s). Last edit at 05.07.2025 by pfeffer.

Re: Sachspende oder "Sach"sponsoring?
von: pfeffer ()
Datum: 05.07.2025

Die Firma kann eine Rechnung erhalten. Umgekehrt kann sie eine Rechnung stellen. Das wird dann gegeneinander verrechnet.

Re: Sachspende oder "Sach"sponsoring?
von: Oliver456 ()
Datum: 29.07.2025

Hallo, hier möchte ich nochmal fragen.

Die Einnahme muss gebucht werden, das ist klar.
Trotzdem muss wohl auch die Entnahme gebucht werden, oder?
Denn die Kasse oder ein Verrechnungskonto um den Betrag erhöhen ohne Gegenbuchung (Entnahme), um das Ganze wieder auszugleichen dürfte nicht gehen, weil sonst auf dem Finanzkonto ein zu hoher Betrag steht…

Re: Sachspende oder "Sach"sponsoring?
von: pfeffer ()
Datum: 29.07.2025

Denn die Kasse oder ein Verrechnungskonto um den Betrag erhöhen ohne Gegenbuchung (Entnahme), um das Ganze wieder auszugleichen dürfte nicht gehen, weil sonst auf dem Finanzkonto ein zu hoher Betrag steht…

# Wieso? Die Gegenleistung wird ebenfalls über das Verrechnungskonto verbucht. Wenn sich Leistung und Gegenleistung nicht decken, wäre ein Betrag zu zahlen, der über ein Finanzkonto gebucht wird; wenn nicht, passt alles.

Re: Sachspende oder "Sach"sponsoring?
von: Oliver456 ()
Datum: 19.08.2025

Nochmal ne Frage:
Wir bekommen das Material in 2025 geliefert. Hierfür erhalten wir eine Art Rechnung.
Unsere Gegenleistung (Werbung im Programmheft) ist erst in 2026 oder sogar 2027…
Dürfen wir schon jetzt eine „Rechnung“ an das Unternehmen, das uns die Materialien liefert, ausstellen, oder erst, wenn unsere Gegenleistung erbracht wurde?

Danke!



Edited 1 time(s). Last edit at 19.08.2025 by pfeffer.

Re: Sachspende oder "Sach"sponsoring?
von: pfeffer ()
Datum: 19.08.2025

Eine Rechnung kann auch jetzt schon gestellt werden. Ertragsteuerlich kommt es nur auf den Zuflusszeitpunkt an, umsatzsteuerlich auf den Zeitpunkt der Leistung.

Re: Sachspende oder "Sach"sponsoring?
von: Oliver456 ()
Datum: 31.10.2025

pfeffer schrieb:
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> Eine Rechnung kann auch jetzt schon gestellt
> werden. Ertragsteuerlich kommt es nur auf den
> Zuflusszeitpunkt an, umsatzsteuerlich auf den
> Zeitpunkt der Leistung.


Ich muss leider trotzdem nochmal nachhaken - dieses Mal klärt es sich hoffentlich... Danke!!!
Wir konnten ja schon klären, dass es sich auf jeden Fall um keine Spende (speziell Sachspende) handelt, weil ein Leistungsaustausch vorliegt.

Das Material wird uns in 07/25 von der Firma geliefert. Wir zahlen das Material nicht. Stattdessen drucken wir das Firmenlogo im Programmheft bei einer unserer Veranstaltungen ab.
Diese Veranstaltung ist aber erst im nächsten Jahr 2026. Beim gesamten Vorgang ist wie gesagt KEIN Geldfluss!

- Bedeutet das dann: Ertragsteuerlich erfasse ich als Verein, der das Material erhält, den Vorgang mit dem Tag des "Zuflusses" (also Material-Vereinnahmung) in 07/25?

- Aber wie sieht es umsatzsteuerlich aus: Gilt die "Leistung" bei unserem Verein als ausgeführt, wenn wir das Material erhalten (07/25) oder wenn wir die Werbung abdrucken?
Hier klaffen die beiden "Leistungszeiträume" ja auseinander...


Vielen Dank nochmal!

Re: Sachspende oder "Sach"sponsoring?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.10.2025

- Bedeutet das dann: Ertragsteuerlich erfasse ich als Verein, der das Material erhält, den Vorgang mit dem Tag des "Zuflusses" (also Material-Vereinnahmung) in 07/25?

# Ja.

- Aber wie sieht es umsatzsteuerlich aus: Gilt die "Leistung" bei unserem Verein als ausgeführt, wenn wir das Material erhalten (07/25) oder wenn wir die Werbung abdrucken?
Hier klaffen die beiden "Leistungszeiträume" ja auseinander...

# Grundsätzlich, wenn die Werbung abgedruckt wird. Hier ist wie gesagt der Leistungszeitpunkt entscheidend.