Seminare Buchführung
von: Azizsi ()
Datum: 05.07.2025
Unser Verein bietet für Mitglieder entsprechend der Satzung für einen geringen Beitrag (z.B. für die Aufwandsentschädigung der Referenten) kostenpflichtige Seminare an. Bisher war das Verfahren so, dass die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung mit dem gezahlten Betrag bekommen. Die Kosten der Verpflegung wurden bar eingesammelt und erscheinen nicht in der Bescheinigung. Was hätte es für Konsequenzen, wenn die Verpflegungskosten in der Teilnahme Bescheinigung enthalten sind?
Danke für die Antwort