Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Seminare Buchführung
von: Azizsi ()
Datum: 05.07.2025

Unser Verein bietet für Mitglieder entsprechend der Satzung für einen geringen Beitrag (z.B. für die Aufwandsentschädigung der Referenten) kostenpflichtige Seminare an. Bisher war das Verfahren so, dass die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung mit dem gezahlten Betrag bekommen. Die Kosten der Verpflegung wurden bar eingesammelt und erscheinen nicht in der Bescheinigung. Was hätte es für Konsequenzen, wenn die Verpflegungskosten in der Teilnahme Bescheinigung enthalten sind?
Danke für die Antwort

Re: Seminare Buchführung
von: pfeffer ()
Datum: 05.07.2025

Die Verpflegungskosten fallen ebenfalls in den Zweckbetrieb (§ 68 Nr. 8 AO).
Schwieriger ist es mit der Umsatzsteuer. Ist der Verein umsatzsteuerpflichtig?

Re: Seminare Buchführung
von: Azizsi ()
Datum: 07.07.2025

nein der Verein ist nicht Umsatzsteuerpflichtig.