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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Wiederbeschaffungsrücklage Hardware
von: Karu ()
Datum: 08.07.2025

wie ich gehört habe darf Hardware seid ein paar Jahren sofort abgeschrieben werden.
Nun frage ich mich, was das für die Bildung einer Wiederbeschaffungsrücklage bedeutet. Also darf ich, wenn ich für den Vereinsbetrieb im Mai 25 einen Laptop für 1000€ gekauft habe, diesen, wenn ich ausreichend Gewinnhabe, mit 1000€ in eine Wiederbeschaffungsrücklage mit der EÜR für 25 einplanen.

Re: Wiederbeschaffungsrücklage Hardware
von: pfeffer ()
Datum: 08.07.2025

Grundsätzlich ja. Aber das macht natürlich keine Sinn, wenn das Gerät nicht tatsächlich ersetzt werden soll.
Es geht ja nicht um eine (gewinnmindernde) Rücklage, sondern um eine geplante Mittelverwendung.