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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zahlung an Kita
von: Sebastian Heinlein ()
Datum: 10.07.2025

Guten Tag,
Wir sind ein Förderverein für eine Kita, der sich letztes Jahr gegründet hat. Wie gehen wir damit um, wenn wir für die Kita eine Anschaffung machen? Muss die Rechnung auf den Förderverein ausgestellt sein?
Aktuell geht es zum Beispiel um einen Ausflug, den die Kita unternommen hat. Es sind Eintrittsgelder für den Zoo, eine Pommes für alle Kinder und die Busfahrt angefallen.
Wenn wir vom Förderverein dies übernehmen wollen, brauchen wir dann eine Rechnung vom Zoo an den Förderverein? Können wir das Geld einfach der städtischen Kita überweisen?
Wir verbuchen wir dies dann im SKR49?
Herzliche Grüße
Sebastian Heinlein

Re: Zahlung an Kita
von: pfeffer ()
Datum: 10.07.2025

Alles, was sie nennen, ist gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig:
- Die Anschaffung von Gegenständen für die Kita auf eigene Rechnung.
- Die Bezahlungen von Rechnungen, die auf die Kita lauten.
- Die Weitergabe von Geld an die Kita zur freien Verwendung.

Re: Zahlung an Kita
von: Sebastian Heinlein ()
Datum: 10.07.2025

Vielen Dank, Herr Pfeffer, für Ihre schnelle Antwort. Welches SKR49 würde ich für eine direkte Zahlung verwenden? Und welche für die Begleichung einer Rechnung für die Kita? Ich konnte dazu leider nichts in Ihrem Buch finden.
Herzliche Grüße

Re: Zahlung an Kita
von: pfeffer ()
Datum: 11.07.2025

Das wären die Konten:
3251 Gezahlte Spenden / Zuwendungen
3252 Hingegebene Sachspenden/-zuwendungen

Re: Zahlung an Kita
von: Sebastian Heinlein ()
Datum: 11.07.2025

Könnten Sie mir bitte ebenfalls die SKR42-Konten benennen. Ich finde nicht die passenden. Herzliche Grüße

Re: Zahlung an Kita
von: pfeffer ()
Datum: 12.07.2025

6390 0 Zuwendungen, Spenden, steuerlich nicht abziehbar
6391 0 Zuwendungen, Spenden für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke
6392 0 Zuwendungen, Spenden für mildtätige Zwecke
6393 0 Zuwendungen, Spenden für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke

Re: Zahlung an Kita
von: Sebastian Heinlein ()
Datum: 13.07.2025

Guten Abend,

Die Kita würde als städtische Einrichtung unter 6390 fallen?
Die UnTerscheidung zwischen Sach und Geldzuwendung entfällt daher im SKR42?

Herzliche Grüße

Sebastian Heinlein



Edited 1 time(s). Last edit at 14.07.2025 by pfeffer.

Re: Zahlung an Kita
von: pfeffer ()
Datum: 14.07.2025

Ja, der SKR 42 ist nicht so ausdifferenziert wie der SKR 49. Wenn solche Geschäftsvorfälle regelmäßig vorkommen würde man ein eigenes Konto dafür einrichten.