Konzerte ohne Eintritt - Vorsteuerabzug
von: Bernd ()
Datum: 12.07.2025
Hallo,
wir führen als Verein Konzertveranstaltungen durch und sind als gemeinnützig anerkannt (Förderung von Kunst und Kultur). Wir sind Vorsteuerabzugsberechtigt.
Der Großteil der Veranstaltungen wird gegen Entgelt durchgeführt und wird im Zweckbetrieb erfasst. Daneben werden allerdings auch einzelne Konzerte ohne Eintritt angeboten. Das Finanzamt will die Kosten die dem entgegen stehen nunmehr dem ideellen Bereich zuordnen, mit der Folge das der Vorsteuerabzug verwehrt wird.
Ist die Zuordnung der unentgeltlichen Konzertveranstaltungen in den ideellen Bereich korrekt ?
Nach §68 Nr. 7 AO sind ja die Veranstaltungen immer dem Zweckbetrieb Kultur zuzuordnen , unabhängig von der Höhe des Eintritts. Der hier 0,00 € wäre. Oder gilt diese Vorschrift nicht bei der Abgrenzung ideeller Bereich / Zweckbetrieb.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung