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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kostenlose Raumnutzung
von: Sonja ()
Datum: 16.07.2025

Guten Abend,

ich habe folgende Frage:

Wir als gemeinnütziger Verein, stellen anderen gemeinnützigen Vereinen und Initativen stundenweise unsere Räume für Ihre Arbeit zur Verfügung. Ohne Entgelt.

- Sind die anteiligen Kosten die bei uns anfallen (Betriebskosten, Reinigung) weiterhin dem Zweckbetrieb zuzuordnen, oder dann dem ideellen Bereich ?

- Haben wir aus diesen (anteiligen) Kosten weiterhin einen Vorsteuerabzug (Sofern nicht eh schon ideeller Bereich)

Vielen Dank

Re: Kostenlose Raumnutzung
von: pfeffer ()
Datum: 16.07.2025

Sind die anteiligen Kosten die bei uns anfallen (Betriebskosten, Reinigung) weiterhin dem Zweckbetrieb zuzuordnen, oder dann dem ideellen Bereich ?

# Dem ideellen Bereich, ein Zweckbetrieb setzt ja wirtschaftliche Einnahmen voraus.
Ein Vorsteuerabzug ist dann natürlich nicht möglich.