Re: Kostenlose Raumnutzung
von: pfeffer ()
Datum: 16.07.2025
Sind die anteiligen Kosten die bei uns anfallen (Betriebskosten, Reinigung) weiterhin dem Zweckbetrieb zuzuordnen, oder dann dem ideellen Bereich ?
# Dem ideellen Bereich, ein Zweckbetrieb setzt ja wirtschaftliche Einnahmen voraus.
Ein Vorsteuerabzug ist dann natürlich nicht möglich.