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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bezahlen von Rechnungen aus Rücklagen
von: Silas ()
Datum: 22.07.2025

Hallo Herr Pfeffer, unser Verein muss teure Brandschutzauflagen erfüllen. Dafür hat der Verein auf einem ganz separaten Konto Rücklagen bzw. Rückstellungen gebildet. Darf ich eingehende Rechnungen die im Zusammenhang mit den Brandschutzmaßnahmen stehen direkt vom Konto der Rücklagen/Rückstellungen bezahlen, oder müssen diese zunächst vom "Hauptkonto" des Vereins bezahlt werden und am Jahresende erfolgt dann der Ausgleich des Gesamtbetrags der Auszahlungen vom "Rücklagenkonto"? Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße

Re: Bezahlen von Rechnungen aus Rücklagen
von: pfeffer ()
Datum: 23.07.2025

Die Rücklagen oder Rückstellungen (die gibt es nur bei Bilanzierung) sind eine rein steuerlich-buchhalterische Angelegenheit. Dafür muss kein separates Bankkonto geführt werden. Es kann also von jedem Konto bezahlt werden.
Die Auflösung der Rücklagen erfolgt mit getrennter Buchung (nicht gegen das Bankkonto). Das hat also mit dem Zahlungsfluss buchhalterisch nicht direkt zu tun.