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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umstellung auf Bilanzierung
von: N.Krips ()
Datum: 25.07.2025

Hallo,
wir sind ein mittelgroßer gemeinnütziger Verein mit einem sehr gut laufenden wirtschaftlichen Geschäftsbereich. Dies ist auch unser Problem: wir wurden vom Finanzamt nun aufgefordert ab 2026 zu bilanzieren.
Ich führe die komplette Vereinsbuchhaltung in Lexware mit SKR03 (angepasst auf unsere Bedürfnisse).

Ich würde gerne aufgrund der Bilanzierungspflicht nun gerne einen klaren Schnitt machen und in 2026 mit einer neuen Firma starten, in der ich die EB Werte der Eröffnungsbilanz dann manuell eintrage.

Die Frage ist nur, ob dies zulässig ist?

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

Re: Umstellung auf Bilanzierung
von: pfeffer ()
Datum: 25.07.2025

Grundsätzlich startet man ja jedes Jahr neu. Dass die Vorträge manuell erfolgen, ist zulässig.
Wahrscheinlich muss ohnehin eine Korrektur erfolgen, weil bestimmte Bestandskonten in der EÜR nicht vorkommen (Rückstellungen, Forderungen, Verbindlichkeiten).
Auch die Bestände des Umlaufvermögens müssen erstmals erfasst werden.