Re: Umstellung auf Bilanzierung
von: pfeffer ()
Datum: 25.07.2025
Grundsätzlich startet man ja jedes Jahr neu. Dass die Vorträge manuell erfolgen, ist zulässig.
Wahrscheinlich muss ohnehin eine Korrektur erfolgen, weil bestimmte Bestandskonten in der EÜR nicht vorkommen (Rückstellungen, Forderungen, Verbindlichkeiten).
Auch die Bestände des Umlaufvermögens müssen erstmals erfasst werden.