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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Weitergabe von Publikationen
von: GastTW25 ()
Datum: 28.07.2025

Guten Tag,

wir haben verschiedene Publikationen über z.B. unsere Veranstaltungen (Dokumentation), die über unsere Webseite herunterzuladen sind.

Nun haben wir eine recht umfangreiche Broschüre, die recht aufwendig gedruckt wurde (Grafiker für den Satz, Druckerei), d.h. hier sind Kosten im vierstelligen Bereich entstanden.

Können wir diese gedruckte Broschüre auch gegen Unkostenbeitrag versenden (anstatt umsonst)? Also z.B. Porto 2,60 plus Unkostenbeitrag 10 Euro (wir reden hier von sehr niedrigen ein- bis zweistelligen Beträgen). Wäre das noch ideeller Bereich? Oder schon Zweckbetrieb? Müssten wir eine Rechnung für den Betrag erstellen, oder wie können wir das am Besten abrechnen?
Vielen Dank schon mal
Thea

Re: Weitergabe von Publikationen
von: pfeffer ()
Datum: 28.07.2025

Wenn eine Bezahlung erfolgt (der Begriff "Unkostenbeitrag" ist da nicht hilfreich), ist es eine wirtschaftliche Einnahme, also ein Verkauf. Ob das in den Zweckbetrieb fällt, hängt von den Satzungszwecken und den Inhalten der Broschüre ab.

Re: Weitergabe von Publikationen
von: GastTW25 ()
Datum: 30.07.2025

Die fachlichen Inhalte der Broschüre entsprechen voll den Satzungszwecken. Der Verkauf von Publikationen steht zwar nicht explizit in der Satzung als Zweck oder Methode, die Ziele zu erreichen. Aber die Teilnahme am Fachdiskurs steht drin.

Re: Weitergabe von Publikationen
von: GastTW25 ()
Datum: 30.07.2025

Und auch Veröffentlichungen.



Edited 1 time(s). Last edit at 30.07.2025 by pfeffer.

Re: Weitergabe von Publikationen
von: pfeffer ()
Datum: 30.07.2025

Das muss man sich schon genauer anschauen, weil für einen Zweckbetrieb nach § 65 AO der bloße Bezug zu den Satzungszwecken nicht genügt. Es müssen auch die Zwecknotwendigkeit und das Konkurrenzverbot erfüllt sein.



Edited 1 time(s). Last edit at 30.07.2025 by pfeffer.

Re: Weitergabe von Publikationen
von: GastTW25 ()
Datum: 30.07.2025

Tja, wie soll ich das Konkurrenzverbot beurteilen? Da es sich um die Dokumentation einer von uns durchgeführten Fachveranstaltung mit Redebeiträgen und Diskussion sowie einem Fachartikel von uns handelt, könnte das niemand sonst in dieser Form veröffentlichen. Natürlich wird auch sonst zum Thema veröffentlicht, aber wie sollte das Konkurrenz sein? Das Druckprodukt ist sonst nirgendwo erhältlich.

Der Satzungszweck wurde auch durch die Veranstaltung selbst erfüllt. Mit der Publikation können wir aber noch mehr Reichweite erzielen, um diese Themen (satzungsgemäß) in den Fachdiskurs zu tragen.

Davon abgesehen, selbst wenn es wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist, sind wir weit unterhalb von allen Freigrenzen - Gewinn machen wir gar nicht, und Umsatz dürfte im dreistelligen Bereich liegen, wenn überhaupt.

Auch im Zweckbetrieb sind wir weit unterhalb jeglicher Grenzen. Würde dann nicht ohnehin auch die USt. durch die Kleinunternehmerregelung entfallen?

Re: Weitergabe von Publikationen
von: pfeffer ()
Datum: 30.07.2025

> Das Druckprodukt ist sonst nirgendwo erhältlich.

Das spricht gegen einen vermeidbaren Wettbewerb.

> Gewinn machen wir gar nicht,

Das spielt hier keine Rolle.

> Umsatz dürfte im dreistelligen Bereich liegen

Dann ist das ja weder ertrags- noch umsatzsteuerlich ein Thema.
Das Finanzamt wird also kein Problem damit haben, wenn Sie es in den Zweckbetrieb buchen.

Re: Weitergabe von Publikationen
von: GastTW25 ()
Datum: 30.07.2025

Ok, vielen Dank schon mal!

Wie dokumentieren/rechnen wir das am Besten ab? Müssen wir eine Rechnung stellen?

Re: Weitergabe von Publikationen
von: pfeffer ()
Datum: 30.07.2025

Rechnungen stellen müssen sich nicht, wenn die Kunden keine haben wollen. Entscheidend ist nur die Verbuchung der Einnahmen bei Zahlungseingang.

Re: Weitergabe von Publikationen
von: GastTW25 ()
Datum: 31.07.2025

Vielen Dank, damit können wir erstmal arbeiten!