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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Geschenk (außergewöhnlich) zulässig?
von: E. S. ()
Datum: 28.07.2025

Hallo,

ich meine gelesen zu haben, dass bei sehr außergewöhnlichen Anlässen (nicht nur bspw. ein runder Geburtstag) ein höherer Betrag als 40/60 € zulässig ist - theoretisch - wenn auch unwahrscheinlich - unbegrenzt...

Ist dem so?

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Person, die in dem Verein mehrere Jahrzehnte aktiv war, jetzt zwar nur noch passiven Status besitzt, aber nach wie vor noch immer einen bedeutenden "Stand" einnimmt (kein Posten/Amt innehat), jedoch haben alle Vereinsmitglieder vor der Person eine hohe Achtung.
Daher ist es wichtig, bei diesem sehr außergewöhnlichen Anlass die Person in höherem Ausmaß zu beschenken (zwar größer 60 €, jedoch noch unter 100 €), auch um das Image des Vereins vor der Person selbst und vor der Allgemeinheit zu bewahren...

Re: Geschenk (außergewöhnlich) zulässig?
von: pfeffer ()
Datum: 28.07.2025

# Ist dem so?

Nein. Nur bei Kondolenzgaben sind höhere Beträge zulässig

Geschenk (außergewöhnlich) zulässig?
von: E. S. ()
Datum: 07.12.2025

Danke, ok, aber könnte ein solches, höherpreisigeres Geschenk nicht als "Repräsentationskosten" durchgehen, weil dem Verein, würde er die Person nicht oder in nur "unbedeutender Höhe" beschenken, möglicherweise ein schlechteres, öffentliches Ansehen "droht"?

Geschenk (außergewöhnlich) zulässig?
von: pfeffer ()
Datum: 07.12.2025

Danke, ok, aber könnte ein solches, höherpreisigeres Geschenk nicht als "Repräsentationskosten" durchgehen, weil dem Verein, würde er die Person nicht oder in nur "unbedeutender Höhe" beschenken, möglicherweise ein schlechteres, öffentliches Ansehen "droht"?

# Das klingt schwer nachvollziehbar. Auch Repräsentionskosten müssen in einem angemessenen Rahmen bleiben, den hat die Finanzverwaltung für Mitglieder aber mit der 40/60-Euro-Grenze gesteckt.