Abschreibungen von Sachspenden
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Datum: 28.07.2025
Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit Buchführung nach §4 Abs;3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Uns wurde ein Gegenstand im Wert von 1.300 € gespendet, dieser wurde aktiviert und über AfA abgeschrieben.
Die Zuwendungsbestätigung wurde über den vollständigen Marktwert ausgestellt. Der Gegenstand wurde satzungsgemäß für unsere Vereinszwecke eingesetzt.
Dürfen wir diesen unentgeltlich erhaltenen Gegenstand in der EÜR abschreiben, obwohl kein Geld geflossen ist? Oder wäre eine rein informatorische Erfassung sachgerecht gewesen?
Wir sind dankbar für Einschätzungen aus der Praxis.
Lieben Gruß
Edited 2 time(s). Last edit at 28.07.2025 by LenaLöst.