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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Abschreibungen von Sachspenden
von: ()
Datum: 28.07.2025

Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit Buchführung nach §4 Abs;3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Uns wurde ein Gegenstand im Wert von 1.300 € gespendet, dieser wurde aktiviert und über AfA abgeschrieben.

Die Zuwendungsbestätigung wurde über den vollständigen Marktwert ausgestellt. Der Gegenstand wurde satzungsgemäß für unsere Vereinszwecke eingesetzt.

Dürfen wir diesen unentgeltlich erhaltenen Gegenstand in der EÜR abschreiben, obwohl kein Geld geflossen ist? Oder wäre eine rein informatorische Erfassung sachgerecht gewesen?
Wir sind dankbar für Einschätzungen aus der Praxis.

Lieben Gruß



Edited 2 time(s). Last edit at 28.07.2025 by LenaLöst.

Re: Abschreibungen von Sachspenden
von: pfeffer ()
Datum: 29.07.2025

Das spielt ja keine Rolle, weil im steuerfreien Bereich abgeschrieben wird. Das Finanzamt wird also keine Einwände haben.