Re: "Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen" ???
von: Huckleberry ()
Datum: 31.07.2025
pfeffer schrieb:
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> Bei einer Aufwandsentschädigung handelt es sich
> aber eher um eine Vergütung für den entstandenen
> Zeit- aber nicht Sachaufwand. Oder?
>
> # Ganz richtig.
>
> Muss man das Kreuz dennoch mit "ja" beantworten?
>
> # Das kommt darauf an. Wird eine Rechnung gestellt
> und auf die Bezahlung verzichtet, handelt es sich
> um eine echte Geldspende
Vielen Dank! Ich hätte im vorliegenden Fall ohnehin wenn dann nur an eine Geldspende, keine Sachspende, gedacht.
Eine Rechnung wird eigentlich nicht gestellt, wir überweisen den Personen normalerweise auf ihr Girokonto.
Aber das heißt, wenn es sich hier um eine echte Geldspende handelt, dann handelt es sich um keinen Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen, oder? Das Kreuz ist also mit "nein" zu beantworten...
Und was wäre denn ein Beispiel für eine UNechte Geldspende?