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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
"Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen" ???
von: Huckleberry ()
Datum: 31.07.2025

Eine für den Verein tätige Person

1. erhält grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung, die unter § 3 Nr. 26 EStG fällt, ausgezahlt.
Aber: in diesem Fall lässt sie sich nichts auszahlen.
Bei einer Aufwandsentschädigung handelt es sich aber eher um eine Vergütung für den entstandenen Zeit- aber nicht Sachaufwand. Oder?
Muss man das Kreuz dennoch mit "ja" beantworten?

2. wie 1., in diesem Fall bekommt die Person stattdessen aber Kilometergeld laut BGB ersetzt. Es handelt sich also um tatsächlichen Sachaufwand, keinen Zeitaufwand. Person verzichtet auch wieder auf eine Auszahlung.
In diesem Fall ist doch auf jeden Fall das Kreuz mit "ja" zu setzen, oder?


Die Frage ist also, ob in beiden Fällen das Kreuz bei "ja" zu setzen ist?

Re: "Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen" ???
von: pfeffer ()
Datum: 31.07.2025

Bei einer Aufwandsentschädigung handelt es sich aber eher um eine Vergütung für den entstandenen Zeit- aber nicht Sachaufwand. Oder?

# Ganz richtig.

Muss man das Kreuz dennoch mit "ja" beantworten?

# Das kommt darauf an. Wird eine Rechnung gestellt und auf die Bezahlung verzichtet, handelt es sich um eine echte Geldspende

in diesem Fall bekommt die Person stattdessen aber Kilometergeld laut BGB ersetzt. Es handelt sich also um tatsächlichen Sachaufwand, keinen Zeitaufwand. Person verzichtet auch wieder auf eine Auszahlung.
In diesem Fall ist doch auf jeden Fall das Kreuz mit "ja" zu setzen, oder?

# Hier auf jeden Fall.

Re: "Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen" ???
von: Huckleberry ()
Datum: 31.07.2025

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Bei einer Aufwandsentschädigung handelt es sich
> aber eher um eine Vergütung für den entstandenen
> Zeit- aber nicht Sachaufwand. Oder?
>
> # Ganz richtig.
>
> Muss man das Kreuz dennoch mit "ja" beantworten?
>
> # Das kommt darauf an. Wird eine Rechnung gestellt
> und auf die Bezahlung verzichtet, handelt es sich
> um eine echte Geldspende

Vielen Dank! Ich hätte im vorliegenden Fall ohnehin wenn dann nur an eine Geldspende, keine Sachspende, gedacht.

Eine Rechnung wird eigentlich nicht gestellt, wir überweisen den Personen normalerweise auf ihr Girokonto.

Aber das heißt, wenn es sich hier um eine echte Geldspende handelt, dann handelt es sich um keinen Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen, oder? Das Kreuz ist also mit "nein" zu beantworten...

Und was wäre denn ein Beispiel für eine UNechte Geldspende?

Re: "Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen" ???
von: pfeffer ()
Datum: 31.07.2025

Die "unechte" Geldspende läge vor, wenn kein Betrag in Rechnung gestellt wurde. Es kommt hier tatsächlich auf die Rechnung an, weil die grundsätzlich steuerliche Folgen beim Spender auslösen würde. Damit ist das Problem der verdeckten Leistungsspende vom Tisch.