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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zahlungen an Vereinsmitglieder erlaubt?
von: Senjore ()
Datum: 01.08.2025

Hallo,

wir sind ein gemeinnütziger Musikverein ("Freizeitorchester"). Jeder Musiker kauft sein Instrument selbst.

1. Darf ein Verein jährlich einen bestimmten Betrag pauschal an jedes Mitglied zahlen, quasi als Pauschale aufgrund Faktoren wie Wertminderung/Verschleiß, Verbrauchsmaterial für das Instrument, anfallende Reparaturen?
Wenn das möglich wäre, wie hoch ist der Maximalbetrag? Oder würde das dann auf die Ehrenamtspauschale mit angerechnet werden?
Oder müssen Verschleiß-/Zubehörmaterialien, Reparaturen usw. immer durch einen konkreten Beleg nachgewiesen werden?

2. Wie viel dürfte ein Verein beim Kauf eines Instruments jedem Mitglied maximal bezuschussen?
Würde ein solcher Betrag auf die Ehrenamtspauschale angerechnet werden?

Re: Zahlungen an Vereinsmitglieder erlaubt?
von: pfeffer ()
Datum: 01.08.2025

1. Hier wird die tatsächliche Wertminderung grob nachzuweisen sein. Höhere Zahlungen wären dann nämlich steuerpflichtig.

2. Wenn das Mitglied das Instrument ausschließlich für den Verein nutzt, können die Kosten in voller Höhe erstattet werden. Wenn nicht, müsste ein privater Nutzungsanteil angerechnet werden.

Re: Zahlungen an Vereinsmitglieder erlaubt?
von: Senjore ()
Datum: 02.08.2025

pfeffer schrieb:
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> 1. Hier wird die tatsächliche Wertminderung grob
> nachzuweisen sein. Höhere Zahlungen wären dann
> nämlich steuerpflichtig.
>
> 2. Wenn das Mitglied das Instrument ausschließlich
> für den Verein nutzt, können die Kosten in voller
> Höhe erstattet werden. Wenn nicht, müsste ein
> privater Nutzungsanteil angerechnet werden.


1. Ok, also ohne konkreten Nachweis geht also nichts? Pauschalen nicht erlaubt?

Ist natürlich schwierig, Wertverluste nachzuweisen, dann müsste man jedes Mal zu einem Fachmann gehen...
Fraglich wäre natürlich auch, ab wann eine Wertmindung dann ansetzt.
Wenn man bspw. das Instrument vor 5 Jahren zu 5.000 angeschafft hat und der Wertverlust insgesamt bis heute 1.000 beträgt, man aber in den Jahren zuvor nie eine Wertmindung "ausgezahlt" hat, macht es natürlich einen großen Unterschied, ob man nun die Wertmindung für ein Jahr oder den Komplettbetrag auszahlen dürfte...
Gibt es hierzu Regelungen?


2. Wird ein Zuschuss an MItglieder auf die Ehrenamtspauschale angerechnet?
Diese liegt bei 840 jährlich.
Wenn man bspw. 500 an Zuschuss zum Instrumentenkauf an das Mitglied gibt, dürfte es dann anderweitig nur noch 340 an verbleibender Ehrenamtspauschale erhalten?

Re: Zahlungen an Vereinsmitglieder erlaubt?
von: pfeffer ()
Datum: 03.08.2025

Gibt es hierzu Regelungen?

# In den Afa-Tabellen finden sich keine Angaben dazu. Man muss also schätzen.

2. Wird ein Zuschuss an MItglieder auf die Ehrenamtspauschale angerechnet?

# Nein, der Zuschuss ist ja ein Aufwandsersatz.