Trennung Vermögensverwaltung
von: Andreas_V ()
Datum: 03.08.2025
Hallo an Alle,
ein gemeinnütziger Verein ist Träger einer Schule. Aktuell wird eine Wohnung auf dem Gelände saniert bzw. erschaffen (Umnutzung) Geplant ist, dass dort eine Person einzieht, die sowohl Vorstandsmitglied als auch Lehrkraft ist.
Frage: Wie muss die laufende Sanierung buchhalterisch korrekt erfasst werden, wenn die Wohnung später genutzt wird?
Und unter welchen Bedingungen wäre eine solche Wohnnutzung gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig?
Ist das so überhaupt alles zulässig?
Wie muss die Mieteinahme gebucht werden?
Für mich gehört es in die Vermögensverwaltung aber innerhalb der Mitglieder gibt es unterschiedliche Ansichten.
Danke für eure Einschätzungen.
Edited 1 time(s). Last edit at 03.08.2025 by Andreas_V.