Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Trennung Vermögensverwaltung
von: Andreas_V ()
Datum: 03.08.2025

Hallo an Alle,

ein gemeinnütziger Verein ist Träger einer Schule. Aktuell wird eine Wohnung auf dem Gelände saniert bzw. erschaffen (Umnutzung) Geplant ist, dass dort eine Person einzieht, die sowohl Vorstandsmitglied als auch Lehrkraft ist.

Frage: Wie muss die laufende Sanierung buchhalterisch korrekt erfasst werden, wenn die Wohnung später genutzt wird?

Und unter welchen Bedingungen wäre eine solche Wohnnutzung gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig?
Ist das so überhaupt alles zulässig?

Wie muss die Mieteinahme gebucht werden?

Für mich gehört es in die Vermögensverwaltung aber innerhalb der Mitglieder gibt es unterschiedliche Ansichten.

Danke für eure Einschätzungen.



Edited 1 time(s). Last edit at 03.08.2025 by Andreas_V.

Re: Trennung Vermögensverwaltung
von: pfeffer ()
Datum: 03.08.2025

Die langfristige Vermietung ist Vermögensverwaltung.
Ein Problem besteht einzig bei der Überführung der (anteiligen) Immobilie aus dem zweckgebundenen Bereich. Es müssen im Gegenzug freien Rücklage in Höhe des Zeitwerts aufgelost werden. Außerdem muss die Sanierung aus nicht zeitnah gebundenen Mitteln erfolgen.

Re: Trennung Vermögensverwaltung
von: Andreas_V ()
Datum: 04.08.2025

Danke, so hätte ich es auch gemacht. Auch die Sanierung selbst gehört dann in den Vermögensbereich und darf nicht aus Spenden etc. finanziert werden.

Wie machen wir das deutlich, weiteres Konto?

Re: Trennung Vermögensverwaltung
von: pfeffer ()
Datum: 04.08.2025

Ja, man ordnet die Kosten der Vermögensverwaltung zu. Die Mittelverwendungsrechnung ist aber eine eigene Sache. Man muss ja nachweisen, dass keine zeitnah zu verwendenden Mittel dafür eingesetzt wurden.