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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Miete Gegenstand
von: Jeremy Jenson ()
Datum: 08.08.2025

Hallo,

wir mieten von einem anderen Verein/Verband einen Gegenstand, den wir für den Zweckbetrieb brauchen, für nur 50€ für kurze Zeit.

Der "Vermieter" möchte für den geringen Wert keine Rechnung ausstellen - "das ginge auch so".

Wir brauchen trotzdem etwas für unsere Aufzeichnungen. Eine Gutschriftsrechnung könnten wir zwar erstellen, um wenigstens selbst einen Beleg zu haben, wenn man uns keinen erstellen möchte.
Wir können aber nicht wissen, welcher/ob ein Steuersatz gilt...

Wie ist in diesem Fall zu verfahren?

Re: Miete Gegenstand
von: pfeffer ()
Datum: 08.08.2025

Eine Gutschrift ist nur mit Zustimmung des Empfängers möglich.
Grundsätzlich ist ein Verein nach § 14 Abs. 2 Nr. 2. UStG verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, wenn der Umsatz nicht steuerfrei ist.
Leider verstehen Vereine und Privatleute oft nicht, was es mit einer Rechnung auf sich hat. Ich nutze dann immer folgenden Trick: Ich bitte um eine "Quittung". Das ist aus steuerlicher Sicht das gleiche wie eine Rechnung. Es gibt aber meist weniger Vorbehalte gegen deren Ausstellung.