Abgrenzung
von: Georg2025 ()
Datum: 09.08.2025
Hallo Herr Pfeiffer,
wir waren Elternbeirat eines kirchlichen Kindergartens und haben für ein Pfarrfest, welches im September 2024 stattgefunden hat, eine Art Tombola (jedes Los ein Sachgewinn, Tombola nur für Eltern und Kinder des Kindergartens, also nicht öffentlich) veranstaltet. Parallel haben wir einen Förderverein gegründet. Gründungsversammlung am 07.09.2024 und Tag der Eintragung: Mitte Oktober 2024.
Als Kassenwart habe ich die Einnahmen aus der o.g. Tombola in unser Vereinskassenbuch des Fördervereins unter Zweckbetrieb aufgenommen. Je länger ich aber darüber nachdenke, bin ich unsicher, ob das so richtig ist, da das Pfarrfest (und die damit verbundenen Einnahmen) VOR der Eintragung stattgefunden hat. Hätte ich hier besser die Abrechnung (es gab noch einige kleinere Ausgaben wie Deko etc.) separat vorgenommen und den Geldbestand als Anfangsbestand des Vereins aufgenommen? Gem. Satzung beginnt aber unser Geschäftsjahr mit dem 01.09 und endet am 31.08 des Folgejahres.
Ich freue mich über Ihr Feedback.