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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
keine klassische Tombola
von: ThomasPi ()
Datum: 13.08.2025

Hallo Herr Pfeiffer,

ich habe mich nun durch das gesamte Forum zum Thema "Tombola" gelesen, komme aber irgendwie mit meinen Fragen nicht weiter und ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

wir sind ein gemeinnütziger Förderverein (Gesamteinnahmen unter 5000 EUR p.a.) und planen ein Vereinsfest. Aktuell sammeln wir für eine "Tombola" (auch hier werde ich nicht fündig, denn wir machen kein klassisches Gewinnspiel: jedes Los ist ein Sachgewinn, also keine Nieten). Bezugnehmend auf das Fest ist in unserer Satzung der Punkt: "Durchführung von Vereinsfesten" aufgenommen

Nun erhalten wir diverse Sachpreise, teilweise mit Bitte um Ausstellung einer Sachspendenquittung.

1. handelt es sich bei dieser Form von (nennen wir es) "Tombola" um einen Zweckbetrieb oder Wirtschaftsbetrieb?

2. Wir erhalten von Firmen z.B. Eintrittskarten für eine Sommerrodelbahn (Wert: 30 EUR) oder Eintrittskarten in einen Escape Room (Wert: 80 EUR). Wenn ich hier eine Sachspendenquittung ausstelle: wo verbuche ich diese Sachspende: im ideellen Bereich/Zweckbetrieb/Wirtschaftsbetrieb?

Ich habe gelesen, dass Sachspenden nicht für Gutscheine ausgestellt werden dürfen, wenn diese im Wirtschaftsbetrieb verbucht wurden. Wie gehe ich dann aber mit den Firmen um, die eine Quittung einfordern für den Sachpreis?

Danke für Ihre Hilfe!

Re: keine klassische Tombola
von: ThomasPi ()
Datum: 13.08.2025

ergänzend vielleicht noch dazu: ein Los kostet 1 EUR :)

Re: keine klassische Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 13.08.2025

Eine Lotterie muss bezüglich der Gewinnchance ein Zufallsmoment enthalten. Ein Glückspiel liegt auch dann vor, wenn jedes Los gewinnt, sich die Sachpreise aber wertmäßig nennenswert unterscheiden.

Wenn die Lotterie genehmigt ist oder wegen der geringen Losverkaufsumme nicht genehmigungspflicht, fällt sie in den Zweckbetrieb. Dann dürfen Spendenquittungen ausgestellt werden.
(Sach-)Spenden werden immer im ideellen Bereich verbucht.



Edited 1 time(s). Last edit at 13.08.2025 by pfeffer.

Re: keine klassische Tombola
von: ThomasPi ()
Datum: 13.08.2025

Danke für Ihre Antwort Herr Pfeiffer,

ich dachte bisher, dass die Genehmigungspflicht einer Tombola keinen Einfluss darauf hat, wie sich steuerlich eingeordnet wird.
Wir werden vss. 1000 EUR mit der Tombola einnehmen.
Ich buche dann die Einnahmen der Tombola am Ende in Einnahmen des Zweckbetriebs und die jeweiligen Sachspenden in den ideellen Bereich als Einnahme und im Gegenkonto Zweckbetrieb als Ausgabe?

Re: keine klassische Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 13.08.2025

ich dachte bisher, dass die Genehmigungspflicht einer Tombola keinen Einfluss darauf hat, wie sich steuerlich eingeordnet wird.

# Doch, § 68 Nr. 6 AO begünstigt nur von den zuständigen Behörden genehmigte Lotterien und Ausspielungen.

Ich buche dann die Einnahmen der Tombola am Ende in Einnahmen des Zweckbetriebs und die jeweiligen Sachspenden in den ideellen Bereich als Einnahme und im Gegenkonto Zweckbetrieb als Ausgabe?

# Ganz richtig.

Re: keine klassische Tombola
von: ThomasPi ()
Datum: 13.08.2025

Sie haben mir SEHR weitergeholfen! Herzlichen Dank!