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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Auslagen
von: Christian K. ()
Datum: 23.08.2025

Guten Tag,

unser Vereinsvorstand legt ab und zu Geld für den Verein aus (z.B. im Baumarkt), bislang hat der Kassenwart dann einfach den Betrag an den Vorstand überwiesen und den Baumarkt-Beleg zur Buchhaltung gelegt. Das wurde jetzt nicht gesondert dokumentiert und auch die Satzung sieht nichts zu Auslagen vor. Der Verein ist nicht gemeinnützig. Können wir das so weiterführen? Könnte man da eine verdeckte Gewinnausschüttung sehen? Vielen herzlichen Dank und einen schönen Samstag, Christian

Re: Auslagen
von: pfeffer ()
Datum: 23.08.2025

Das ist völlig in Ordnung so. Wenn es Barbelege sind (also keine fremde Adresse auf dem Beleg ist), kann man das genauso machen. Andernfalls müsste es weiterberechnet werden.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann es schon deswegen nicht sein, weil ja ein entsprechender Aufwand nachgewiesen wird.

Re: Auslagen
von: Christian K. ()
Datum: 25.08.2025

danke sehr