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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sponsoring: Vereinnahmung VOR Leistungserbringung
von: Jamulus97 ()
Datum: 01.09.2025

Hallo,

unser Verein: gemeinnützig; e.V.; EÜR-ler; Zweck: "Kunst und Kultur"


Wir halten eine Veranstaltung ab; es werden dabei Satzungszwecke verwirklicht.
Dazu haben wir ein Programmheft, das den Ablauf der Veranstaltung auflistet.

Wir drucken im Programmheft Firmenlogos ab und schreiben hierfür Rechnungen an die Unternehmen. Das fällt als Sponsoring in den WGB. - Soweit, so klar.

Meine Frage: Wir erbringen die Leistung (Veranstaltung) ja erst zu dem Zeitpunkt, wann die Veranstaltung durchgeführt wird.
Dürfen wir die Rechnung schon VOR Abhalten der Veranstaltung stellen?

Und müssen wir zwingend einen Sponsoren-Vertrag aufsetzen?

Danke!!!

Re: Sponsoring: Vereinnahmung VOR Leistungserbringung
von: pfeffer ()
Datum: 01.09.2025

Dürfen wir die Rechnung schon VOR Abhalten der Veranstaltung stellen?
# Ja, das ist einzig eine Frage der Vereinbarung mit den Sponsoren.
Steuerlich spielt das keine Rolle, weil bei EÜR immer erst bei Bezahlung gebucht wird.

Und müssen wir zwingend einen Sponsoren-Vertrag aufsetzen?
# Nein. Ein Vertrag kann ja auch mündlich und formlos entstehen.
Der Vertrag dient nur der Absicherung beider Seiten über Art und Umfang der Leistung und Gegenleistung.