Sponsoring: Vereinnahmung VOR Leistungserbringung
von: Jamulus97 ()
Datum: 01.09.2025
Hallo,
unser Verein: gemeinnützig; e.V.; EÜR-ler; Zweck: "Kunst und Kultur"
Wir halten eine Veranstaltung ab; es werden dabei Satzungszwecke verwirklicht.
Dazu haben wir ein Programmheft, das den Ablauf der Veranstaltung auflistet.
Wir drucken im Programmheft Firmenlogos ab und schreiben hierfür Rechnungen an die Unternehmen. Das fällt als Sponsoring in den WGB. - Soweit, so klar.
Meine Frage: Wir erbringen die Leistung (Veranstaltung) ja erst zu dem Zeitpunkt, wann die Veranstaltung durchgeführt wird.
Dürfen wir die Rechnung schon VOR Abhalten der Veranstaltung stellen?
Und müssen wir zwingend einen Sponsoren-Vertrag aufsetzen?
Danke!!!