Erstattung von Fahrtkosten
von: Senjore ()
Datum: 05.09.2025
Hallo,
mir stellt sich die Frage bei der Erstattung von Fahrtkosten (bspw. mittels Fahrtkostenabrechnung) an Vereinsmitglieder bzw. andere für den Verein tätige Leute, wem genau diese erstattet werden dürfen.
Ich meine, wer genau den Anspruch besitzt? Eigentlich doch der Halter, also Eigentümer des Fahrzeugs?
Es könnte natürlich sein, dass jemand anderes als der Halter das Fahrzeug fährt, dann dürfte man dem Fahrer die Kosten eigentlich nicht erstatten, oder doch?