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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erstattung von Fahrtkosten
von: Senjore ()
Datum: 05.09.2025

Hallo,

mir stellt sich die Frage bei der Erstattung von Fahrtkosten (bspw. mittels Fahrtkostenabrechnung) an Vereinsmitglieder bzw. andere für den Verein tätige Leute, wem genau diese erstattet werden dürfen.
Ich meine, wer genau den Anspruch besitzt? Eigentlich doch der Halter, also Eigentümer des Fahrzeugs?
Es könnte natürlich sein, dass jemand anderes als der Halter das Fahrzeug fährt, dann dürfte man dem Fahrer die Kosten eigentlich nicht erstatten, oder doch?

Re: Erstattung von Fahrtkosten
von: pfeffer ()
Datum: 06.09.2025

Der Halter spielt nicht zwingend eine Rolle. Entscheidend ist, wer die Kosten des Fahrzeugs trägt.
In der Praxis wird das aber ohne Belang sein, weil der Verein das nicht prüfen muss.