zeitnahe Mittelverwendung bei Überschreiten und anschließen wieder Unterschreiten der 45.000.Euro Grenze
von: YanikAk ()
Datum: 05.09.2025
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
folgende Einnahmen und Ausgaben sind in der Tabelle für unseren Verein dargestellt
Jahr 2022 2023 2024
Einnahmen ideeller Bereich 70.000 100.000 42.000
Ausgaben ideeller Bereich 40.000 45.000 40.000
Überschuss 30.000 55.000 2.000
freie Rücklage 7.000 10.000 4.200
in den Jahren vor 2022 lagen die Gesamteinnahmen unter 45.000,- Euro, diese Mittel unterliegen ja nicht der zeitnahen Mittelverwendung nach AEAO Ziffer 30 zu 55§
in 2024 sind die Gesamteinnahmen wieder unter 45.000- Euro gewesen.
AEAO Ziffer 31 zu § 55, hier verstehe ich, dass auch die Einnahmen aus 2022 + 2023 und sämtliche vorhandene Mittel, zum Zeitpunkt 31.12.2024, nicht dem Gebot der der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen.
Frage: Unterliegen die Einnahmen aus 2022 und 2023 der zeitnahen Mittellverwendung?
Könnten Sie bitte AEAO Ziffer 31 zu § 55 näher erläutern.
mfg
Yanik