Verkauf von Getränken etc.
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Datum: 07.09.2025
Guten Tag Herr Pfeffer,
unser gemeinnütziger Verein veranstaltet 3-4 Sommer- / Grillfeste im Jahr. Auf diesen Festen werden Getränke und Würstchen etc. zu einem Preis von 3,00 Euro verkauft. Viele Besucher legen 5,00 Euro auf den Tisch und sagen "stimmt so".
Ich habe gehört, dass wir als gemeinnütziger Verein überhaupt nichts verkaufen(!) dürfen und nur von Spenden leben müssen. Wenn das so stimmt, bedeutet das doch, dass wir Getränke etc. nur gegen eine Spende "verkaufen" dürfen. Was ist, wenn der Besucher nicht spenden möchte?
Die Spender sollten namentlich in einer Liste festhalten und es soll auf die Möglichkeit zum Erhalt einer Spendenbescheinigung hingewiesen werden.
Bis jetzt wurden echte Spenden von Besuchern während des Festes in einem Sparschwein aufbewahrt und am Ende des Festes in einer Summe gebucht. Müssen wir konsequenterweise auch in diesen Fällen zukünftig Listen mit Namen und Beträgen führen?
Vielen Dank für Ihre Antwort, Jörn Seemann