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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuererklärung
von: Chris S. ()
Datum: 12.09.2025

Liebes Vereinsknowhow-Team,

wir müssen das erste mal eine Körperschaftsteuererklärung für unseren nicht gemeinnützigen Verein inklusive EÜR abgeben. Wir haben neben Buchungen im wirtschaftlichen Bereich auch ein paar Buchungen im ideellen Bereich. Diese tauchen in der EÜR nicht auf und somit auch nicht in der Körperschaftsteuererklärung, ist das so richtig? Uns ist klar, dass diese nicht besteuert werden, aber das Finanzamt davon in Gänze in Unkenntnis zu lassen finden wir auch fraglich. Empfehlen Sie eine Ergänzung im Freitextfeld oder Ähnliches oder können wir ohne schlechtes Gefühl einfach ohne Hinweis auf den Ideellen Bereich übermitteln? Besten Dank und ein schönes Wochenende wünsche ich.

Re: Steuererklärung
von: pfeffer ()
Datum: 12.09.2025

Nein, das ist nicht erforderlich. Die steuerpflichtigen Einnahmen werden über die Anlagen EÜR und GK deklariert. Das genügt.