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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sommerfest Wertmarken
von: erika Knobling ()
Datum: 13.09.2025

Hallo Herr Pfeffer,

für unser Sommerfest haben wir Wertmarken für Essen und Getränke ausgegeben.
Wir haben auch Wertmarken zurückbekommen die wir ausgezahlt haben.
Wie kann ich das buchen, das ist doch ohne Steuer?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Schöne Grüße
Erika Knobling

Re: Sommerfest Wertmarken
von: erika Knobling ()
Datum: 13.09.2025

Der Kollege der das eingegeben hat, hat abziebare Vorsteuer 19% gebucht.

Re: Sommerfest Wertmarken
von: pfeffer ()
Datum: 13.09.2025

Es handelt sich hier um sog. Einzweck-Gutscheine. Da wird der Umsatz schon beim Verkauf gebucht. Entsprechend wird die Rückgabe behandelt.

Re: Sommerfest Wertmarken
von: erika Knobling ()
Datum: 13.09.2025

Also ist das richtig mit der Vorsteuer?

Re: Sommerfest Wertmarken
von: pfeffer ()
Datum: 13.09.2025

Der Wertmarkenverkauf wird umsatzsteuerlich genauso behandelt wie der Essensverkauf. Die Rückerstattung reduziert Umsatz und Erlös. Das kann durch Stornierung des Umsatzes geschehen.
Ich sehe hier keinen Vorsteuerabzug, weil der Besitzer der Wertmarken sie nicht verkauft.