Re: Sommerfest Wertmarken
von: pfeffer ()
Datum: 13.09.2025
Der Wertmarkenverkauf wird umsatzsteuerlich genauso behandelt wie der Essensverkauf. Die Rückerstattung reduziert Umsatz und Erlös. Das kann durch Stornierung des Umsatzes geschehen.
Ich sehe hier keinen Vorsteuerabzug, weil der Besitzer der Wertmarken sie nicht verkauft.