Re: langfristige Vermietung
von: pfeffer ()
Datum: 16.09.2025
für bis zu 20 Veranstaltungen im Jahr.
# D.h. die Halle wird nicht exklusiv, sondern nur tageweise vermietet? Das spräche gegen eine Vermögensverwaltung, weil tatsächlich ja keine langfristige Vermietung erfolgt.
Wenn eine Veranstaltung stattfindet, überläßt die gGmbH an den Veranstalter Personal, z.B. für Eintritt und Service. Das ist vermutlich eine Nebenleistung die zu einem Vertrag besonderer Art führen könnte.
# Hier kommt es auf den Umfang der Nebenleistungen an. Vermutlich wird das aber dazu führen, dass keine Immobilienüberlassung mehr vorliegt, was ebenfalls gegen eine Vermögensverwaltung spricht.
In der Summe sehe ich hier keine Vermögensverwaltung, weil der wirtschaftliche Eigenanteil bei der Überlassung zu groß ist und kein bloßer "Vermögensausfluss" vorliegt.