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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buchung Rückerstattung von Stadtwerken für Strom und Wasser
von: ()
Datum: 20.09.2025

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem das Amt der Kassiererin in unserem Kleingartenverein übernommen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass Guthabenrückzahlungen von den Stadtwerken für Strom und Wasser im Zweckbetrieb (was meines Erachtens auch richtig ist) allerdings als Ausgabe gebucht wurden. Müsste das nicht eigentlich als Einnahme gebucht werden?

Doch noch eine Frage zu einem anderen Thema. Wir haben in der letzten Mitgliederversammlung den Mitgliedsbeitrag erhöht um, für unvorhersehbar Reparaturen Rücklagen zu haben. Das Geld wird nicht angelegt und verzinst, sondern bleibt auf dem Girokonto. Gibt es einen höchst Betrag, den ein Verein maximal auf dem Vereinsgirokonto haben darf? Unsere Einnahmen liegen unter den 45.000 € im Jahr.

Re: Buchung Rückerstattung von Stadtwerken für Strom und Wasser
von: W. Pfeffer ()
Datum: 21.09.2025

Eine Ausgabe kann die Erstattung nicht sein, höchstens eine Kostenminderung. Dann wäre sie auf einem Aufwandskonto (aber im Haben) zu verbuchen.
Da für Ihren Verein das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung nicht greift, sind die genannten Rücklage kein Problem, zumal sie ja zweckgebunden gebildet werden.