Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb bei Tierschutzverein
von: EugenS ()
Datum: 21.09.2025
Hallo, wir sind ein kleiner Tierschutzverein und vermitteln Hunde aus einer ausländischen Auffangstation in Deutschland. Dabei fallen folgende Ausgaben an, bzw. entstehen folgende Einnahmen. Hier stellt sich jetzt die Frage - ideeller Bereich oder Zweckbetrieb?
-Einnahmen aus Schutzgebühren bei der Vermittlung – dies sollte wohl Zweckbetrieb sein
1.) Ausgaben für die zu vermittelnden Hunde – Z.B. Tierarztkosten (Tests, Impfungen, Chip und Ausweis), Transportkosten und zusätzliche Tierarztkosten und Futterkosten in Deutschland
2.) Generelle Ausgaben für die Versorgung von Straßenhunden und Hunden in der Pflegestation (Futter und Tierarzt)
Sind diese Ausgaben getrennt zu verbuchen? Also 1.) unter Zweckbetrieb und 2.) als Ideeller Bereich oder soll alles unter Ideellem Bereich verbucht werden?