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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb bei Tierschutzverein
von: EugenS ()
Datum: 21.09.2025

Hallo, wir sind ein kleiner Tierschutzverein und vermitteln Hunde aus einer ausländischen Auffangstation in Deutschland. Dabei fallen folgende Ausgaben an, bzw. entstehen folgende Einnahmen. Hier stellt sich jetzt die Frage - ideeller Bereich oder Zweckbetrieb?

-Einnahmen aus Schutzgebühren bei der Vermittlung – dies sollte wohl Zweckbetrieb sein
1.) Ausgaben für die zu vermittelnden Hunde – Z.B. Tierarztkosten (Tests, Impfungen, Chip und Ausweis), Transportkosten und zusätzliche Tierarztkosten und Futterkosten in Deutschland
2.) Generelle Ausgaben für die Versorgung von Straßenhunden und Hunden in der Pflegestation (Futter und Tierarzt)

Sind diese Ausgaben getrennt zu verbuchen? Also 1.) unter Zweckbetrieb und 2.) als Ideeller Bereich oder soll alles unter Ideellem Bereich verbucht werden?

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb bei Tierschutzverein
von: W. Pfeffer ()
Datum: 21.09.2025

Wenn diese Kosten durch die "Schutzgebühr" gedeckt sind, kann man sie in den Zweckbetrieb buchen. Andernfalls würde ich sie - anteilig - dem ideellen Bereich zuordnen.

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb bei Tierschutzverein
von: EugenS ()
Datum: 22.09.2025

Danke für die schnelle Antwort.
Die Kosten für die Versorgung der Tiere - sowohl deren, die vermittelt wurden - wie auch der Tiere vor Ort in Griechenland werden "gemischt" bestritten. Also sowohl aus den Mitgliedsbeiträgen wie auch aus Spenden oder eben den Schutzgebühren.

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb bei Tierschutzverein
von: pfeffer ()
Datum: 22.09.2025

Dann wäre grundsätzlich ein Aufteilung geboten. Das ist aber eigentlich nur nötig, wenn ein Vorsteuerabzug besteht, zumal die Aufteilung relativ schwierig sein wird.