Re: Auslagen I Begrenzung
von: pfeffer ()
Datum: 24.09.2025
1. Ich gehe davon aus, dass die Erstattung von Auslagen und Fahrtkosten an Mitglieder auch ohne ausdrückliche Satzungsregelung möglich sind, sofern die Kosten im Auftrag des Vereins entstanden und nachgewiesen sind, richtig?
# Ja.
2. Sollte man sich die Erstattung höherer Fahrtkosten aber besser von der Mitgliederversammlung genehmigen lassen?
# Was ist mir höhere gemeint? Die Gesamtsumme oder höhere Kilometersätze?
3. In unserer Satzung ist folgende Passage enthalten "Der Verein erstattet den verauslagenden Mitgliedern die Kosten für die Vereinsgründung einschließlich der Kosten für Rechts- und Steuerberatung,
Schulungen und ähnlichen Auslagen bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 €" - bedeutet das, dass eine Erstattung darüber, auch wenn es sich um Fahrtkosten handelt, ausgeschlossen ist?
# Nein, hier steht ja nicht "nur" oder "ausschließlich".
4. Kann man 3. auch ohne Satzungsänderung heilen?
# Inwieweit sollte das nötig sein?
Bei den Kosten handelt es sich zudem teils nicht um Auslagen, sondern um Kosten, die beim Verein selbst entstehen.