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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuordnung ideell oder Zweckbetriebe?
von: Jay ()
Datum: 25.09.2025

Hallo zusammen,

als Schützenverein statten wir unseren König und Gefolgschaft für den grossen Umzug mit u.a. Blumensträußen aus. Normalerweise bezahlt dies der Verein und seit Jahrzehnten wird es unter ideellen Ausgaben gebucht. Zusätzlich musste er noch eine "Vorstands"-Krawatte kaufen. Diese buchen wir tarditionell als Einnahmen aus den Zweckbetrieben.

Jetzt hat mir der König das Geld für die Blumensträuße (und Krawatte) in die Hand gedrückt und gefragt, ob er eine Spendenquittung haben könnte.

Der Festzug ist unserer Satzung verankert und Spenden hierfür sind möglich. In diesem Fall aber gab es ja eine Gegenleistung in Form von Sträußen und einer Krawatte. Aus dem Bauch heraus würde ich eher alle Einnahmen dem Zweckbetrieb zuordnen.

Über eure Einschätzung hierzu würde ich mich sehr freuen.

Danke.

Re: Zuordnung ideell oder Zweckbetriebe?
von: pfeffer ()
Datum: 25.09.2025

Zusätzlich musste er noch eine "Vorstands"-Krawatte kaufen. Diese buchen wir tarditionell als Einnahmen aus den Zweckbetrieben.

# Ein Zweckbetrieb setzt wirtschaftliche Einnahmen voraus. Wo sind die in diesem Fall?

In diesem Fall aber gab es ja eine Gegenleistung in Form von Sträußen und einer Krawatte.

# Erhält denn der Vorstand die Gegenleistung privat? Wenn das Ausgaben für den Verein sind, spricht nichts gegen eine Spende.

Re: Zuordnung ideell oder Zweckbetriebe?
von: Jay ()
Datum: 25.09.2025

pfeffer schrieb:
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> Zusätzlich musste er noch eine
> "Vorstands"-Krawatte kaufen. Diese buchen wir
> tarditionell als Einnahmen aus den Zweckbetrieben.
>
>
> # Ein Zweckbetrieb setzt wirtschaftliche Einnahmen
> voraus. Wo sind die in diesem Fall?

Die Krawatte wird mit einem kleinen Gewinnanteil verkauft (15% über EK).

>
> In diesem Fall aber gab es ja eine Gegenleistung
> in Form von Sträußen und einer Krawatte.
>
> # Erhält denn der Vorstand die Gegenleistung
> privat? Wenn das Ausgaben für den Verein sind,
> spricht nichts gegen eine Spende.

Diese Sträuße werden ausschließlich für die Veranstaltungen, bei denen sich die Majestäten präsentieren, genutzt und dann vermutlich mit nach Hause genommen.

Re: Zuordnung ideell oder Zweckbetriebe?
von: pfeffer ()
Datum: 25.09.2025

Dann sähe ich nur bei der Kravatte einen Zweckbetrieb.

Re: Zuordnung ideell oder Zweckbetriebe?
von: Jay ()
Datum: 25.09.2025

Wirklich vielen Dank und eine schöne Restwoche.

Re: Zuordnung ideell oder Zweckbetriebe?
von: Scott ()
Datum: 09.10.2025

Hallo,
dein Bauchgefühl ist richtig. Da der König direkt Blumensträuße und eine Krawatte erhalten hat, handelt es sich nicht um eine echte Spende, sondern um einen Leistungsaustausch. Daher solltest du die Einnahmen dem Zweckbetrieb zuordnen und keine Spendenquittung ausstellen. Für eine Spende darf keine Gegenleistung erfolgen. Das gilt auch dann, wenn der Festzug in der Satzung steht. Bei Unsicherheiten hilft oft auch ein Gespräch mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Viele Grüße!