Re: Zuordnung ideell oder Zweckbetriebe?
von: Scott ()
Datum: 09.10.2025
Hallo,
dein Bauchgefühl ist richtig. Da der König direkt Blumensträuße und eine Krawatte erhalten hat, handelt es sich nicht um eine echte Spende, sondern um einen Leistungsaustausch. Daher solltest du die Einnahmen dem Zweckbetrieb zuordnen und keine Spendenquittung ausstellen. Für eine Spende darf keine Gegenleistung erfolgen. Das gilt auch dann, wenn der Festzug in der Satzung steht. Bei Unsicherheiten hilft oft auch ein Gespräch mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Viele Grüße!