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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Re: Bonusauszahlung Baumarkt
von: erika Knobling ()
Datum: 27.09.2025

Hallo Herr Pfeffer,

wir haben eine Bonuszahlung erhalten.
Muss ich da Vorsteuer ziehen?
Als Wareneingang buchen?

Danke für Ihre Antwort

Re: Bonusauszahlung Baumarkt
von: pfeffer ()
Datum: 27.09.2025

Bonuszahlung heißt ein nachtraglicher Rabatt auf Einkäufe?

Re: Bonusauszahlung Baumarkt
von: erika Knobling ()
Datum: 27.09.2025

Ja

Re: Bonusauszahlung Baumarkt
von: pfeffer ()
Datum: 27.09.2025

Dann würde ich das auch so behandeln, also als nachträgliche Minderung des Kaufpreises (wie ein Skonto). Damit wird auch die Vorsteuer gemindert.

Re: Bonusauszahlung Baumarkt
von: erika Knobling ()
Datum: 27.09.2025

Also buche ich wie ein Wareneingang ?

Re: Bonusauszahlung Baumarkt
von: pfeffer ()
Datum: 27.09.2025

Ja, das wird als Minderung der Aufwendungen und der Vorsteuer gebucht.

Re: Bonusauszahlung Baumarkt
von: Scott ()
Datum: 15.10.2025

Hallo! Bei einer Bonuszahlung vom Lieferanten handelt es sich meist um eine nachträgliche Kaufpreisminderung. Du musst die Vorsteuer entsprechend kürzen, da sich der ursprüngliche Betrag reduziert. Die Buchung erfolgt normalerweise auf ein Bonus-Konto (z.B. "Erhaltene Boni" oder "Lieferantenboni"), nicht als Wareneingang. Am besten prüfst du das genau mit deinem Steuerberater.