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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zinsfreies Mitgliederdarlehen möglich?
von: Moddn ()
Datum: 30.09.2025

Hallo zusammen,

ich brauche Hilfe zu Mitgliederdarlehen bei einem dringenden Fall.

Kurzlage:
Kassenwart in kleinem gemeinnützigen Dorfverein (Gründung 2024). Einnahmen im wGB fast nur alle zwei Jahre (Fest). In 2024 > 22.000 €, daher keine KUR; USt-Erklärung abgegeben, nach Vorsteuer Restschuld: niedriger vierstelliger Betrag. Stundung abgelehnt, nächste Einnahmen wohl Nov. 2026. Vorschlag: Mitgliederdarlehen.

Fragen kompakt:

Darlehen durch Vorstandsmitglied: Darf ich als Vorstandsmitglied selbst verleihen? Beschluss ohne mich/Befangenheit ok?

Zins & Steuer: Zinslos zulässig? Risiko Schenkungsteuer wegen Zinsvorteil; gelten für Vereine Besonderheiten oder normale Freibeträge? Alternativen zur Steuervermeidung?

Vertrag: Was muss rein (Betrag, Laufzeit, Kündigung, Tilgung, Zweckbindung „USt-Schuld“)? 14 Monate unproblematisch?

Aufsicht/Prospekt: Gefahr Einlagengeschäft? Reicht qualifiziertes Nachrangdarlehen; VermAnlG/Prospektpflicht betroffen?

Sicherheiten: Keine vorhanden – ok bei zinsfreiem Darlehen; hilft Nachrangklausel?

Buchführung: Nicht in E/A – korrekt als Verbindlichkeit in der Vermögensübersicht ausweisen?

Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen!

Beste Grüße
Simon

Re: Zinsfreies Mitgliederdarlehen möglich?
von: pfeffer ()
Datum: 30.09.2025

Wenn der Verein erst in 2024 sein Tätigkeit aufnahm, greift ja die 50.000-Euro-Grenze. Er wäre also erst in 2025 umsatzsteuerpflichtig.

Ansonsten sind zinslose Darlehen kein Problem. Ist der Vorstand Darlehensgeber, greift evtl. das Selbstkontrahierungsverbot, dann wäre die Zustimmung der MV erforderlich. Das würde ich aber so oder so empfehlen.

Schenkungsteuer sollte wegen des hohen Freibetrags (22.000 €) keine Thema sein.

Aufsicht/Prospekt: Gefahr Einlagengeschäft? Reicht qualifiziertes Nachrangdarlehen; VermAnlG/Prospektpflicht betroffen?

# Nein. Es handelt sich ja um keinen offenen Fond o.ä.

Sicherheiten: Keine vorhanden – ok bei zinsfreiem Darlehen; hilft Nachrangklausel?

# Das ist nur ein Problem des Darlehensgebers. Der Darlehensgeber wäre so oder so Massegläubiger, wenn es keine dingliche Besicherung gibt.

Buchführung: Nicht in E/A – korrekt als Verbindlichkeit in der Vermögensübersicht ausweisen?

# Ja.

Re: Zinsfreies Mitgliederdarlehen möglich?
von: Moddn ()
Datum: 30.09.2025

Erstmal herzlichen Dank für Ihre Antworten.

# Wenn der Verein erst in 2024 sein Tätigkeit aufnahm, greift ja die 50.000-Euro-Grenze. Er wäre also erst in 2025 umsatzsteuerpflichtig.

Das dachte ich auch. Auf dem Bescheid des FA stand, dass wir mit unserem Umsatz 2024 im wGB von ca. 26.000 € die Grenzen des §19 UStG übersteigen. Meine Ansprechpartnerin beim FA verneint mir die KUR auf Nachfrage mit der Begründung, da es ja kein Vorjahr gab und damit nur die kleine Grenze von 22.000 € gelte (Gründung Verein und damit Aufnahme des wGB war 2024). Sind Sie sich mit der 50.000 € Grenze sicher, auch bereits im Gründungsjahr? Dann sollte ich eher hier ansetzen, statt bei einem Darlehen.

# Ist der Vorstand Darlehensgeber, greift evtl. das Selbstkontrahierungsverbot, dann wäre die Zustimmung der MV erforderlich. Das würde ich aber so oder so empfehlen.

Das Insichgeschäft würden wir damit ausschließen, dass der Vorstand ohne mich (Darlehensgeber) über die Aufnahme eines Darlehens abstimmt und ich auch nicht auf der Seite des Vereinsvorstands auf dem Darlehensvertrag unterschreibe. Wäre das so in Ordnung? In unserer Satzung ist m.W. keine Klausel für den Umgang mit Darlehen.
Eine ordentliche Einberufung der MV gestaltet sich auf Grund der Zahlungsfrist der USt schwierig.