Reverse Charge System
von: Pia-BER ()
Datum: 02.10.2025
Hallo,
wir haben eine Frage zur Umsatzsteuer unddem Reverse Charge System:
Wir sind ein Verein, der sich überwiegend aus öffentlichen Zuschüssen und Mitgliedsbeiträgen (ca. 98-99%) und zu einem geringen Teil aus Zweckbetriebseinnahmen (Verkauf von Bildungsbroschüren, Teilnahmegebühren an Bildungs-Workshops ) (1-2%) finanziert (ca. 4.500 Euro jährlich). Als Kleinunternehmer ist der Verein von der Umsatzsteuer befreit und hat keine Umsatzsteuer-ID.
Wir werden in nächster Zeit Dienstleistungen (kleinere Honorarrechnungen) aus Mexico, Namibia und Indonesien in Anspruch nehmen. Diese Leistungen sind Kosten und betreffen unsere Projektförderungen, fallen also in den ideellen Bereich.
Unsere Frage ist nun, ob diese Kosten dem Reverse-Charge-System unterliegen und wir dafür Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt abführen müssen, auch wenn wir Kleinunternehmer sind? Müssten wir dazu extra eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und dann auch noch eine jährliche Umsatzsteuererklärung ? Und müsste deswegen extra eine Umsatzsteuer-ID beantragt werden?
Danke für eure Antworten und Grüße!