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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buchung als Verbindlichkeit
von: HerzWetzlar ()
Datum: 11.10.2025

Hallo,
wir erhalten jährlich eine Förderung der Krankenkassen. Diese buchen wir unter Einnahmen > Förderung (eigener Kontenplan). In diesem Jahr werden wir voraussichtlich nicht alle Mittel verbrauchen.

Nicht verbrauchte Mittel werden auf die Förderung des nächsten Jahres angerechnet. Die Förderung bleibt also nominell gleich, wird aber um den Überschuss des Vorjahres reduziert.

Ist es korrekt, wenn ich den Restbetrag vom Konto Einnahmen > Förderung umbuche auf das Konto „Verbindlichkeiten“?

Danke für eine Antwort.

Re: Buchung als Verbindlichkeit
von: W. Pfeffer ()
Datum: 11.10.2025

Bei EÜR wird nicht umgebucht. Es wäre auch keine Verbindlichkeit, sondern ein Rechnungsabgrenzungsposten. So etwas gibt es in der EÜR aber nicht.