Jubiläumsfeier
von: Werner ()
Datum: 29.10.2025
Fragestellung war etwas unklar formuliert.
Es geht um die Frage, ob eine Jubiläumsfeier steuerlich dem ideellen Bereich zugeordnet wird, und somit kann der Verein die Bewirtung von Speisen und Getränken an die teilnehmenden Mitglieder steuerunschädlich vornehmen. Dies, so die Auskunft einer Sachbearbeiterin vom Finanzamt Waldshut, ist bei einer Jubiläumsfeier nicht der Fall. Vielmehr muss der Verein bei dem einzelnen Mitglied die persönliche Zuwendungsregel von € 60,00 pro Jahr anwenden, was, je nach Kosten der Veranstaltung, zu einer Zuzahlung der einzelnen Mitglieder führen könnte.
Was ist nun nach geltendem Steuerrecht richtig?