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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verpflegung bei Öffentlichkeitsarbeit SKR42
von: glatzor ()
Datum: 14.10.2025

Lieber Herr Pfeffer,

wir haben für unseren Verein auf einer Fachtagung geworben (Hospiz- und Palliativtag Schleswig-Holstein). Für die drei Mitglieder, welche den Stand ganztägig betreut haben, haben wir die Verpflegungspauschale des Veranstalter von je 47 € übernommen (Kaffee, Getränke, Häppchen, Mittagessen mit den anderen Teilnehmenden).

Beim SKR49 hatten wir dies immer als 2800 Mitgliederpflege verbucht. Was wäre das entsprechende Konto im SKR42?

Kosten der Mitgliederverwaltung klingt irgendwie nicht passend.

Herzliche Grüße

Sebastian Heinlein

Re: Verpflegung bei Öffentlichkeitsarbeit SKR42
von: pfeffer ()
Datum: 14.10.2025

Nein, das können Reisekosten sein oder Annehmlichkeiten im Rahmen besonderer Arbeitseinsätze.

Re: Verpflegung bei Öffentlichkeitsarbeit SKR42
von: glatzor ()
Datum: 14.10.2025

pfeffer schrieb:
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> Nein, das können Reisekosten sein oder
> Annehmlichkeiten im Rahmen besonderer
> Arbeitseinsätze.

Welches SKR42 Konto würde ich für Annehmlichkeiten wählen? Ich konnte in Ihrem Kontierungshandbuch leider nichts entsprechendes finden.

Herzliche Grüße

Re: Verpflegung bei Öffentlichkeitsarbeit SKR42
von: pfeffer ()
Datum: 14.10.2025

Im SKR 42 gibt es tatsächlich kein einschlägiges Konto.

Re: Verpflegung bei Öffentlichkeitsarbeit SKR42
von: Scott ()
Datum: 16.10.2025

Im SKR42 würde ich die Verpflegung in diesem Fall auf das Konto 4660 „Geschäftsessen, Bewirtungskosten“ buchen. Das ist gängig für solche Bewirtung bei Vereinsveranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. „Kosten der Mitgliederverwaltung“ passt tatsächlich nicht, weil die Tätigkeit der Mitglieder hier dem Zweck der Vereinswerbung dient. Bei Rückfragen würde ich aber auch noch mal mit dem Steuerberater Rücksprache halten, da regionale Besonderheiten möglich sind.